Wassergebühren bereiten Kopfzerbrechen
Auflagen in der Prüfung der Jahresrechnungen von 2005 bis 2017 müssen erfüllt werden
Der Gemeinderat hatte sich in seiner jüngsten Sitzung mit dem Inhalt der überörtlichen Rechnungsprüfung für die Jahre 2005 bis 2017 zu befassen. Dabei ging es unter anderem um Änderungen, beziehungsweise Anpassung an das Kommunal-Abgabengesetz (KAG) vom 8. März 2016. Einleitend wurde festgestellt, dass die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde im Prüfungszeitraum relativ günstig waren, die wirtschaftliche Situation trotz der geringen Steuerkraft sehr gut und die Realsteuerhebesätze als auch der Schuldenstand im Landesdurchschnitt liegen. Ansonsten sei „der Stand der Aufgabenerfüllung gut und die Pflichtaufgaben wurden erledigt“ und „mittelfristig ist die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde gesichert“. Im Gegensatz zu anderen Gemeinden im VG-Verbund hat Breitenthal die Änderungen zum KAG noch nicht berücksichtigt, es müssen also noch die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden.
Bereits in einer Sitzung im September 2018 befasste sich der Gemeinderat mit der Thematik der Neuregelung zu den Erschließungsbeiträgen, vertagte die Entscheidung aber in Anbetracht der anstehenden Landtagswahlen mit zu erwartenden Änderungen auf einen späteren Zeitpunkt.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.