Unmut über Stein-Brechanlage bei Balzhausen
Erlaubnis sollte nachträglich erteilt werden. Zweite Bürgermeisterin moniert vollendete Tatsachen im Balzhauser Gemeinderat. Über welche weiteren Themen das Gremium noch beriet.
Für einigen Unmut im Balzhauser Gemeinderat sorgte bei etlichen Gemeinderäten, insbesondere bei Zweiter Bürgermeisterin Adelinde Baur, der Antrag einer Kiesabbaufirma auf eine befristete immissionsrechtliche Genehmigung für Errichtung und Betrieb einer Brechanlage. Diese wurde bereits unberechtigt auf der firmeneigenen Sandgrube südlich der Staatsstraße 2525 zwischen Balzhausen und dem Memmenhausener Ortsteil Nachstetten aufgestellt. Eine solche Vorgehensweise sei nach Ansicht Baurs nicht verfahrenskonform, wenn nachträglich eine Genehmigung eingefordert werde.
Der Antrag der Firma umfasst neben dem Brechen von natürlichem Kies und nicht gefährlichen Abfällen wie Alt-Beton und Alt-Granit auch die zeitweise Lagerung der gleichen Rohstoffe auf dem Firmenareal. Angestrebt wird eine Genehmigung bis zum 31. Dezember 2030. Die Brechanlage soll von März bis November montags bis freitags zwischen 7 und 18 Uhr sowie an Samstagen zwischen 7 und 15 Uhr betrieben werden. An allen Tagen ist zwischen 12 und 13 Uhr eine Mittagsruhe eingeplant.
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