
Wohnen: Diese Baupläne in Krumbach beschäftigen zur Zeit die Stadt

Plus Der Krumbacher Bauausschuss musste über Bauvorhaben im Höllgehau, am Buchkopf und in der Dr.-Knoll-Straße entscheiden. Dort sollen Baulücken geschlossen werden.
Wie in vielen anderen Städten und Gemeinden, gibt es auch in Krumbach viele unbebaute Grundstücke mit in der Stadt. Mit einigen Bauvorhaben auf solchen Baulücken beschätigte sich jetzt der Krumbacher Bauausschuss. Es sollen unter anderem Mehrfamilienhäuser entstehen.
Im Höllgehau wird eine große Baulücke mit dem Neubau eines Mehrfamilienhauses samt Stellplätzen gefüllt. Eine Besonderheit des Grundstückes sei, erläuterte Stadtbaumeister Björn Nübel, dass von Osten nach Westen hin ein Höhenunterschied von acht Metern bestehe. Im Osten, der Straßenanliegerseite, werden deshalb drei Vollgeschosse möglich sein, westlich nur zwei. Geplant sei ein Flachdach, was im Höllgehau möglich wäre, da für dieses Gebiet kein Bebauungsplan mit entsprechenden Vorschriften existiere. Dem Bauantrag wurde ebenso unisono zugestimmt, wie anschließend der Umnutzung eines Elektromarktes am Erwin-Bosch-Ring in ein Reifenlager. Da aufgrund der eingelagerten Reifen eine höhere „Brandlast“ bestehe, wurde extra ein Brandschutzkonzept erarbeitet.
Krumbach: Bauantrag in der Dr.-Knoll-Straße sorgt für Diskussionen
Ein dritter Bauantrag bezog sich auf eine Baulücke im Bereich der Dr.- Knoll-Straße in der Nähe Burgauer Straße. Hier erforderte der Bebauungsplan aus dem Jahr 2013 besondere Aufmerksamkeit. Wie Stadtbaumeister Nübel aufzeigte, sind nach diesem auf einer Mindestgrundstücksfläche von 750 Quadratmetern die Errichtung von Einfamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder alternativ eines Doppelhauses mit jeweils einer Wohneinheit möglich. Bei dem vorliegenden Bauantrag wurde aber schon darauf hingewiesen, dass angedacht sei, das Grundstück für eine weitere Bebauung zu teilen, welches dann aber aufgrund der Vorgabe des Bebauungsplanes wegen der zu geringen Grundstücksfläche nicht mehr bebaut werden könnte. Das will der Bauausschuss beziehungsweise der Stadtrat zwar nicht verhindern, aber dem späteren Bauherrn des kleineren Grundstückes müsse von Beginn an klargemacht werden, dass für ihn nur ein Einfamilienhaus mit einer Wohneinheit möglich sein werde.
Eine ausführlichere Diskussion gab es wegen der Zufahrt zu diesem gedachten zweiten Grundstück, die über den bestehenden Gehweg erfolgen müsste. Stadtrat Manfred Pfeiffer (JW-Offene Liste) schlug vor, vom jetzigen Bauwerber die Abgabe von rund 1,5 Meter Grund an die Stadt zu verlangen, damit für das zweite Grundstück eine geordnete Erschließung, auch unter Feuerwehrgesichtspunkten, geschaffen werden könne. Bürgermeister Fischer sieht dafür keine Notwendigkeit, und er verwies auf die Verkehrssicherungspflicht, die auf die Stadt zukäme. Es würde ausreichen, meinte Nübel, wenn beim späteren Bauantrag für das Restgrundstück die Auflage erteilt wird, detailliert darzustellen, wie die Befahrung aussehen soll. Es sei ja im Interesse des Bauwerbers selbst, eine für ihn brauchbare Lösung zu finden. Dann liege es beim Bauausschuss, ob er mit dieser Lösung einverstanden sei und der Bebauung zustimme.
Bauausschuss: Ein Bebauungsplan in Krumbach muss geändert werden
Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/Krumbach „Am Buchkopf“ erfolgt im Zuge eines ganz konkreten Bauantrags, führte Stadtbaumeister Nübel in den nächsten Tagesordnungspunkt ein. Der geänderte Bebauungsplan würde ein Mehrfamilienhaus auf einer Baulücke, die auf zwei Grundstücken liegt, ermöglichen. Das Bebauungsplanänderungsverfahren gebe aber auch der Nachbarschaft, aus der schon Bedenken bekannt sind, die Möglichkeit, sich einzubringen. Einige der vorgebrachten Bedenken wären bereits in der vorliegenden Entwurfsplanung berücksichtigt worden. So sei das Gebäude, um diesem die „Massigkeit“ zu nehmen, um etwa 20 Zentimeter tiefer gelegt worden. Weiterhin habe man das Baufenster erweitert, um die Stellplätze, wie es im bestehenden Bebauungsplan verlangt wird, innerhalb der Baulinie errichten zu können. Zudem ermögliche man eine Einfriedungshöhe bis zu zwei Metern. Die Erschließung in das Gebäude erfolge von Norden, sodass das Kommen und Gehen an der Haustür letztlich optisch verschwinde. Stadtrat Gerhard Ringler (CSU/JU) traf auf offene Ohren, als er vorschlug, zu prüfen, ob die Abstandsfläche im Norden nicht doch noch etwas vergrößert werden könnte. Abklären will Bürgermeister Fischer zudem, wie es Stadtrat Pfeiffer wünschte, ob die Höhe des Gebäudes durch eine Verlagerung nach Süden noch weiter verringert werden könnte. Geprüft werden soll bis zur nächsten Stadtratssitzung, ob der Paragraf in der Bauleitplanung, der zum Lärmschutz der Nachbarn Einschränkungen für Wärmepumpen vorsieht, wie Stadtrat Achim Fißl (SPD) forderte, ersatzlos gestrichen werden kann. Nach der Behandlung im Stadtrat erfolgt die öffentliche Auslegung und dann geht, wenn der Stadtrat zustimmt, die Bebauungsplanänderung in das formale Verfahren ein, erklärte Bürgermeister Fischer.
Abschließend gab Bürgermeister Fischer bekannt, dass er bezüglich der Verputzarbeiten am Kindergarten in Niederraunau aufgrund der Zuschlagsfristen eine Eilentscheidung treffen musste. Der Vergabebetrag wäre nämlich wider Erwarten zum ersten Mal über der Kostenschätzung der Bauabteilung gelegen und hätte den Betrag von 50 000 Euro, über den er als Bürgermeister verfügen dürfe, überschritten. Dazu gab es keine Einwände, da das Gewerk an den günstigsten Anbieter gegangen sei, wie es der Bauausschuss selbst hätte vornehmen müssen.
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