Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
Newsticker
Pistorius: Bundeswehr auch über 2030 hinaus mit Ausrüstungslücken
  1. Startseite
  2. Krumbach
  3. Krumbach: Wohnen: Diese Baupläne in Krumbach beschäftigen zur Zeit die Stadt

Krumbach
27.01.2021

Wohnen: Diese Baupläne in Krumbach beschäftigen zur Zeit die Stadt

In Krumbach wird viel gebaut.
Foto: Ralf Lienert (Symbolfoto)

Plus Der Krumbacher Bauausschuss musste über Bauvorhaben im Höllgehau, am Buchkopf und in der Dr.-Knoll-Straße entscheiden. Dort sollen Baulücken geschlossen werden.

Wie in vielen anderen Städten und Gemeinden, gibt es auch in Krumbach viele unbebaute Grundstücke mit in der Stadt. Mit einigen Bauvorhaben auf solchen Baulücken beschätigte sich jetzt der Krumbacher Bauausschuss. Es sollen unter anderem Mehrfamilienhäuser entstehen.

Im Höllgehau wird eine große Baulücke mit dem Neubau eines Mehrfamilienhauses samt Stellplätzen gefüllt. Eine Besonderheit des Grundstückes sei, erläuterte Stadtbaumeister Björn Nübel, dass von Osten nach Westen hin ein Höhenunterschied von acht Metern bestehe. Im Osten, der Straßenanliegerseite, werden deshalb drei Vollgeschosse möglich sein, westlich nur zwei. Geplant sei ein Flachdach, was im Höllgehau möglich wäre, da für dieses Gebiet kein Bebauungsplan mit entsprechenden Vorschriften existiere. Dem Bauantrag wurde ebenso unisono zugestimmt, wie anschließend der Umnutzung eines Elektromarktes am Erwin-Bosch-Ring in ein Reifenlager. Da aufgrund der eingelagerten Reifen eine höhere „Brandlast“ bestehe, wurde extra ein Brandschutzkonzept erarbeitet.

Krumbach: Bauantrag in der Dr.-Knoll-Straße sorgt für Diskussionen

Ein dritter Bauantrag bezog sich auf eine Baulücke im Bereich der Dr.- Knoll-Straße in der Nähe Burgauer Straße. Hier erforderte der Bebauungsplan aus dem Jahr 2013 besondere Aufmerksamkeit. Wie Stadtbaumeister Nübel aufzeigte, sind nach diesem auf einer Mindestgrundstücksfläche von 750 Quadratmetern die Errichtung von Einfamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder alternativ eines Doppelhauses mit jeweils einer Wohneinheit möglich. Bei dem vorliegenden Bauantrag wurde aber schon darauf hingewiesen, dass angedacht sei, das Grundstück für eine weitere Bebauung zu teilen, welches dann aber aufgrund der Vorgabe des Bebauungsplanes wegen der zu geringen Grundstücksfläche nicht mehr bebaut werden könnte. Das will der Bauausschuss beziehungsweise der Stadtrat zwar nicht verhindern, aber dem späteren Bauherrn des kleineren Grundstückes müsse von Beginn an klargemacht werden, dass für ihn nur ein Einfamilienhaus mit einer Wohneinheit möglich sein werde.

Eine ausführlichere Diskussion gab es wegen der Zufahrt zu diesem gedachten zweiten Grundstück, die über den bestehenden Gehweg erfolgen müsste. Stadtrat Manfred Pfeiffer (JW-Offene Liste) schlug vor, vom jetzigen Bauwerber die Abgabe von rund 1,5 Meter Grund an die Stadt zu verlangen, damit für das zweite Grundstück eine geordnete Erschließung, auch unter Feuerwehrgesichtspunkten, geschaffen werden könne. Bürgermeister Fischer sieht dafür keine Notwendigkeit, und er verwies auf die Verkehrssicherungspflicht, die auf die Stadt zukäme. Es würde ausreichen, meinte Nübel, wenn beim späteren Bauantrag für das Restgrundstück die Auflage erteilt wird, detailliert darzustellen, wie die Befahrung aussehen soll. Es sei ja im Interesse des Bauwerbers selbst, eine für ihn brauchbare Lösung zu finden. Dann liege es beim Bauausschuss, ob er mit dieser Lösung einverstanden sei und der Bebauung zustimme.

Bauausschuss: Ein Bebauungsplan in Krumbach muss geändert werden

Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/Krumbach „Am Buchkopf“ erfolgt im Zuge eines ganz konkreten Bauantrags, führte Stadtbaumeister Nübel in den nächsten Tagesordnungspunkt ein. Der geänderte Bebauungsplan würde ein Mehrfamilienhaus auf einer Baulücke, die auf zwei Grundstücken liegt, ermöglichen. Das Bebauungsplanänderungsverfahren gebe aber auch der Nachbarschaft, aus der schon Bedenken bekannt sind, die Möglichkeit, sich einzubringen. Einige der vorgebrachten Bedenken wären bereits in der vorliegenden Entwurfsplanung berücksichtigt worden. So sei das Gebäude, um diesem die „Massigkeit“ zu nehmen, um etwa 20 Zentimeter tiefer gelegt worden. Weiterhin habe man das Baufenster erweitert, um die Stellplätze, wie es im bestehenden Bebauungsplan verlangt wird, innerhalb der Baulinie errichten zu können. Zudem ermögliche man eine Einfriedungshöhe bis zu zwei Metern. Die Erschließung in das Gebäude erfolge von Norden, sodass das Kommen und Gehen an der Haustür letztlich optisch verschwinde. Stadtrat Gerhard Ringler (CSU/JU) traf auf offene Ohren, als er vorschlug, zu prüfen, ob die Abstandsfläche im Norden nicht doch noch etwas vergrößert werden könnte. Abklären will Bürgermeister Fischer zudem, wie es Stadtrat Pfeiffer wünschte, ob die Höhe des Gebäudes durch eine Verlagerung nach Süden noch weiter verringert werden könnte. Geprüft werden soll bis zur nächsten Stadtratssitzung, ob der Paragraf in der Bauleitplanung, der zum Lärmschutz der Nachbarn Einschränkungen für Wärmepumpen vorsieht, wie Stadtrat Achim Fißl (SPD) forderte, ersatzlos gestrichen werden kann. Nach der Behandlung im Stadtrat erfolgt die öffentliche Auslegung und dann geht, wenn der Stadtrat zustimmt, die Bebauungsplanänderung in das formale Verfahren ein, erklärte Bürgermeister Fischer.

Abschließend gab Bürgermeister Fischer bekannt, dass er bezüglich der Verputzarbeiten am Kindergarten in Niederraunau aufgrund der Zuschlagsfristen eine Eilentscheidung treffen musste. Der Vergabebetrag wäre nämlich wider Erwarten zum ersten Mal über der Kostenschätzung der Bauabteilung gelegen und hätte den Betrag von 50 000 Euro, über den er als Bürgermeister verfügen dürfe, überschritten. Dazu gab es keine Einwände, da das Gewerk an den günstigsten Anbieter gegangen sei, wie es der Bauausschuss selbst hätte vornehmen müssen.

Lesen Sie auch:

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.