
Nachbesserung bei Aichener Bausatzungen

Plus Das Landratsamt hat beim Entwurf der Abgrenzungs- und Abrundungssatzung in Aichen etliche Einwände. Was außerdem im Gemeinderat behandelt wurde.
Bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderates Aichen ging es erneut um die 6. Änderung der Abgrenzungs- und Abrundungssatzung „Bebauung nordöstlich der St.-Ulrich-Straße“. Bei der Auslegung gingen Einwände des Landratsamtes ein, erläuterte Planer Eugen Riedler aus Langenneufnach.
Seit Jahrzehnten steht nordöstlich der St.-Ulrichs-Straße die Aussegnungshalle der Gemeinde, die inzwischen so marode ist, dass sich eine Sanierung nicht mehr rentieren würde. Deshalb errichtet die Kommune auf dem nahen Kirchfriedhof eine neue Leichenhalle. Das bisherige Areal hat die Kommune verkauft. Dort soll eine Maschinen- und Lagerhalle entstehen. Da der Bauherr kein ausübender Landwirt ist, hat er auch keine Privilegierung, was die Änderungen der Satzungen notwendig macht. Die Änderungen hätten hauptsächlich redaktionellen Charakter, so Riedler. Zwei zu fällende große Bäume müssen im Plan markiert werden. Ausgleichsflächen sind einzuzeichnen und in den Ökokalender einzutragen. Die Pflege dieser Areale ist darzulegen.
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