
Neuburg: Eigentümer sagen Nein zu Asylbewerberunterkunft

Ein an der Pacht eines Grundstücks Interessierter hat Bauvoranfrage für Asylbewerberunterkunft gestellt, die abgelehnt wurde. Weder Eigentümer noch Makler hatten von dem Vorgang Kenntnis.
Die Asylbewerberunterkunft in der Sudetenstraße in Neuburg ist vom Tisch. "Die Eigentümer stellen das Grundstück zu diesem Zweck nicht zur Verfügung", teilte der Makler mit, der das Grundstück im Auftrag der Eigentümer aus dem nördlichen Landkreis als Gewerbefläche anbietet. Von der Bauvoranfrage im Neuburger Marktrat hätten die Eigentümer und der Makler nichts gewusst, sagt der Makler. Genauso wenig sei der Makler über die Bauvoranfrage im Neuburger Marktrat informiert gewesen, betonte er.
Was war geschehen? Der Neuburger Marktrat musste sich auf seiner jüngsten Sitzung mit einer Bauvoranfrage auseinandersetzen, in der es um 40 Wohncontainer für 176 Asylbewerber ging, die auf dem Gelände in der Neuburger Sudetenstraße aufgestellt werden sollten. Die Markträte lehnten das Ansinnen ab. Dass der Antragstellende nicht aus der Marktgemeinde ist und auch nicht der Grundstückseigentümer ist, war den Markträten bekannt. Bürgermeister Markus Dopfer erklärte nun weiter, dass der Antragstellende in der Marktgemeinde auch nicht "bekannt" sei und nicht aus dem südlichen Landkreis komme. Nähere Angaben könnten aus Datenschutzgründen jedoch nicht gemacht werden.
Bauvoranfrage in Neuburg: Welche Aufgabe der Makler hat
Der Makler, wie er betont, ist nicht Eigentümer des Grundstücks und war es auch zu keinem Zeitpunkt. Er erläutert zum Antragstellenden, dass dieser sich bei ihm nach dem Grundstück erkundigt habe, um dort Lkw und Seecontainer zu lagern. Von Wohncontainern für Asylbewerber sei nie die Rede gewesen. Seine Aufgabe in dieser Angelegenheit bestehe lediglich in der Vermittlung eines Mieters oder Pächters für die neuen Eigentümer aus dem nördlichen Landkreis. Zuvor hatte er den Verkauf für den früheren Eigentümer übernommen, der als Vorbesitzer nicht in das Geschehen involviert war.
Jemand stellt eine Bauvoranfrage für ein Grundstück, das ihm nicht gehört, das er auch nicht angemietet oder gepachtet hat? Das sei durchaus möglich, erläuterte der Bürgermeister der Marktgemeinde Neuburg. Wenn ein Gewerbetreibender beispielsweise wissen möchte, ob der Bau einer Halle auf einem bestimmten Grundstück möglich sei, könne das über eine Bauvoranfrage schon vor dem Erwerb des Grundstücks ermittelt werden. So könne ausgelotet werden, ob ein Vorhaben auf dem entsprechenden Grundstück überhaupt verwirklicht werden kann. In Neuburg komme es jedoch äußerst selten vor, dass eine Bauvoranfrage für ein Grundstück gestellt wird, das nicht dem Antragstellenden gehört, sagte der Bürgermeister weiter. Nach der Ablehnung der Bauvoranfrage für die Wohncontainer für Asylbewerber durch die Gemeinde gehe die Bauvoranfrage im Regelfall weiter ans Landratsamt zur Bearbeitung, erläuterte der Bürgermeister das Verfahren. Der Antragsteller habe jedoch auch die Möglichkeit, den Antrag zurückzuziehen. Die Eigentümer haben ein klares Signal gegeben, dass für sie auf ihrem Grundstück eine Asylbewerberunterkunft nicht infrage komme.
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