Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Warschauer Pakt: Mitglieder, Ziele, Auflösung, Folgen

Militärbündnis
17.05.2022

Der Warschauer Pakt im Überblick

Der Warschauer Vertrag ermöglichte es der Sowjetunion, Volksaufstände wie den Prager Frühling 1968 niederzuschlagen.
Foto: Upi, dpa (Archivbild)

Fast 36 Jahre lang existierte der Warschauer Pakt. Welche Bedeutung hatte das Militärbündnis? Welche Länder waren beteiligt und was waren die Ziele und Folgen?

Acht Staaten hatten sich 1955 in einem Vertrag zusammengeschlossen, der als Warschauer Pakt oder Warschauer Vertrag bekannt wurde – und dessen Ende knapp 36 Jahre später den Kalten Krieg formell beendete. Damit prägte das Militärbündnis die zweite Hälfte des vergangenen Jahrhunderts – und seine Folgen sind noch in der heutigen Politik zu spüren.

Warschauer Pakt: Welche Länder waren Mitglieder?

Durch die Gründung des Bündnisses war die Welt wesentlich in West- und Ostblock geteilt. Denn im Vertrag schlossen sich folgende sozialistische Staaten zusammen:

  • Albanien
  • Bulgarien
  • Deutsche Demokratische Republik (DDR)
  • Tschechoslowakei
  • Ungarn
  • Polen
  • Rumänien
  • Sowjetunion (UdSSR)

Geführt wurde das Militärbündnis von der Sowjetunion. Albanien trat bereits 1968 aus dem Warschauer Vertrag aus.

Warschauer Pakt: Hintergründe

Grund für den militärisch-politischen Zusammenschluss war die Gründung eines anderen Bündnisses, wenige Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges. Im Westen wurde 1949 von den USA, Kanada und zehn europäischen Staaten die NATO gegründet. Als im Jahr 1955 die Bundesrepublik Deutschland (BRD) in die Nato eintrat und eine Wiederbewaffnung der BRD beschlossen wurde, reagierten die Ostblockstaaten mit einem eigenen Bündnis als Gegengewicht. Mit dem „Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand 1955“ – so der offizielle Name des Warschauer Paktes – wollten sie ihre Macht in Mittel- und Ost-Europa sichern.

Warschauer Pakt: Ziele

Der Pakt war vor allem ein Instrument für die Sowjetunion, ihre Macht über die Ost-Staaten zu behalten. Im Artikel 4 des Warschauer Vertrags verpflichteten sich die Bündnispartner, "im Falle eines bewaffneten Überfalles in Europa auf einen oder mehrere Teilnehmerstaaten des Vertrages" gegenseitigen militärischen Beistand zu leisten. Die Sowjetunion nahm dabei eine dominierende Rolle ein: So stand etwa das "Vereinte Oberkommando" stets unter Befehl eines sowjetischen Marschalls, der gleichzeitig der erste Stellvertreter des sowjetischen Verteidigungsministers war. Damit hatte die Sowjetunion das Kommando über die vereinten Streitkräfte der Länder, inklusive der gesamten Luftverteidigung und Flottenverbände.

1968 verkündete die Sowjetunion die sogenannte Breschnew-Doktrin. Diese sah vor, dass die Sowjetunion im Falle einer "Gefährdung des Sozialismus" in einem der Mitgliedstaaten des Warschauer Pakts intervenieren würde. Die Souveränität der Mitgliedstaaten war somit eingeschränkt. Die Sowjetunion unterdrückte auf diese Weise Volksaufstände wie den „Prager Frühling“ 1968.

Lesen Sie dazu auch

Warschauer Pakt: Auflösung

Zunehmend dienten die Streitkräfte des Warschauer Paktes dem gewaltsamen Niederschlagen von Volksbestrebungen und Aufständen. In den 1980er Jahren leitete der Staatschef Michail Gorbatschow in der UdSSR Reformen ein, um das sozialistische System zu stabilisieren. Der Kurswechsel Perestroika und Glasnost eingeleiteten Reformen nicht zur erhofften Stabilisierung des sozialistischen Systems.

Schließlich lüftete die Sowjetische Regierung den Eisernen Vorhang und stimmte der Wiedervereinigung Deutschlands zu. Im Zuge dessen drängten auch die anderen Mitgliedsstaaten des Warschauer Pakts auf einen Abzug der Sowjetarmee. Sie drängten zunehmend zur Auflösung der Militärallianz. 1990 begannen die sowjetischen Truppen, aus den Staaten des Warschauer Paktes abzuziehen. Am 1. Juli 1991 wurde der Warschauer Pakt schlussendlich aufgelöst – damit war der Kalte Krieg offiziell beendet.

Warschauer Pakt: die Folgen

Inzwischen sind alle Gründungsstaaten des Warschauer Paktes dem einst gegnerischen NATO-Bündnis beigetreten – außer Russland, dem Nachfolgestaat der UdSSR. Zudem sind die ehemaligen Sowjetrepubliken Lettland, Estland und Litauen der NATO beigetreten, ganz nach der Parole „Zurück nach Europa“. Diese oft als „Ost-Erweiterung der NATO“ bezeichneten Beitritte sorgen bis heute für Auseinandersetzungen zwischen den NATO-Staaten und Russland, was sich auch im Krieg in der Ukraine zeigt.

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung