"Krankes Gesundheitssystem": Warum es in der Pflege so viel Schwarzarbeit gibt
Plus Pflegekassen zahlen für die Pflege zu Hause weniger Unterstützung als im Heim. Eine Folge: Viele organisieren Hilfe vorbei an den Behörden. Ein Besuch in Ulm.
"Guten Morgen meine Liebe! Und, wie haste geschlafen?“ Für die 93-jährige Maria aus Ulm beginnt seit rund zwei Jahren jeder Morgen nahezu identisch. Der junge Mann, der sie pünktlich um Neun sanft aus dem Reich der Träume holt, ist Peter. So soll er hier heißen, seinen wirklichen Namen will er nicht in einem Artikel stehen haben. Die Gründe dafür lesen Sie gleich. Wie jeden Morgen streicht ihr der 35-Jährige erst für einige Minuten über die Stirn, stillt ihren Durst mit einem Glas Wasser und massiert ihr anschließend die Füße. "Sie genießt das“, sagt der gelernte Physiotherapeut. Mehr als eine Stunde dauern das Anziehen, Waschen und der Gang in die Küche, wo Peter am frühen Morgen Brot gebacken hat. Seit rund acht Jahren ist die ehemalige Erzieherin mittlerweile auf Hilfe angewiesen. Mehrere Schlaganfälle haben der 93-Jährigen zugesetzt. Selbst das Sprechen fällt ihr schwer. Und dennoch: "Sie ist eine Kämpferin“, sagt Peter. "Und Kämpfer brauchen erst mal ein gutes Frühstück! Stimmt´s?“ Der Tag nimmt seinen Lauf. Pflegealltag, könnte man meinen.
Feste Arbeitszeiten? Renten- und Krankenversicherung? All das hat Peter nicht
Mit einem kleinen Unterschied: Peter ist weder ausgebildeter Altenpfleger noch offiziell beschäftigt. Der 35-jährige Deutsche zahlt keine Steuern, ist im Gegenzug aber auch nicht renten- und krankenversichert. Letzteres kompensiert er durch eine freiwillige Versicherung. Auch hat er keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn oder eine Begrenzung seiner Arbeitszeit.
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"Bei Pflegestufe drei von fünf bedeutet das monatlich 573 Euro. Wer sich dagegen für den Gang ins Pflegeheim entscheidet, hat Anspruch auf die sogenannte Pflegesachleistung. Ebenfalls mit Pflegestufe drei erhalten Betroffene dabei 1432 Euro monatlich."
Das ist sachlich nicht richtig. Wer ab Pflegegrad 2 eingestuft wird, kann zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung wählen. Pflegegeld geht aufs Konto der pflegebedürftigen Person und sie kann ihre Pflege selbst organisieren. Pflegesachleistung bekommt man, wenn sich für einen ambulanten Pflegedienst oder teilstationäre Betreuung wie z.B. Tagespflege entscheidet. https://www.pflegeportal.org/blog/pflegefinanzierung/pflegegeld-und-pflegesachleistungen-was-ist-der-unterschied-245/
Und noch etwas: Es heißt nicht mehr Pflegestufe, sondern Pflegegrad. Die Einstufung hat sich geändert.