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Serie - Nach der Revolution (2/4)
13.06.2019

Vor 100 Jahren durften zum ersten Mal alle Bayern wählen

So wurde die große Veränderung zur kleinen Korrektur in den Briefköpfen in der Stadtverwaltung Augsburg. Aus der alten Bezeichnung Magistrat wurde Stadtrat und das K für Königlich wurde gestrichen.
Foto: Stadtarchiv Augsburg

Die Herrschaft der Räterepublik in Bayern war kurz. Einer ihrer großen Verdienste aber hat bis heute Bestand: das geänderte Kommunalwahlrecht.

Am 8. November 1918 markierte Kurt Eisner (USPD) das Ende der Monarchie in Bayern mit den Worten: „Die Dynastie Wittelsbach ist abgesetzt! Bayern ist fortan ein Freistaat!“ Zwanzig Tage später dankte auch Kaiser Wilhelm II. ab. Damit war der Weg für eine republikanische Staatsform bereitet. Der Aufbruch in die moderne Demokratie hatte begonnen.

Die revolutionären Umbrüche 1918/1919 wirkten sich vor allem auf die bayerischen Kommunen aus. 100 Jahren zuvor hatte das bayerische Gemeindeedikt einen ersten Anflug kommunaler Selbstverwaltung gebracht. Es legte im Jahre 1818 die Kommunalverwaltung in die Hände eines Zweikammersystems. Eine Kammer, der Magistrat, bestand aus obrigkeitlich ernannten Räten. Die zweite, weniger mächtige Kammer war das Gremium der Gemeindebevollmächtigten. Sie waren die eigentlichen Vertreter der Bevölkerung, denn Sie kamen aus den Reihen der Bürgerschaft und wurden von dieser ins Amt gewählt.

Praktisch durften sich nur 5 bis 15 Prozent beteiligen

Wahlberechtigt waren zu dieser Zeit im Königreich Bayern noch ausschließlich Männer mit Bürgerstatus. Nicht nur Frauen waren damit vom Urnengang ausgeschlossen, sondern auch der größte Teil der männlichen Bevölkerung, denn dieser hatte kein Bürgerrecht, sondern besaß als Einwohner nur eingeschränkte Rechte. Praktisch durften sich somit nur 5 bis 15 Prozent der Gesamtbevölkerung an Kommunalwahlen beteiligen.

Dies alles änderte sich 1919 schlagartig, als das Wahlrecht auf Reichs-, Landes- und Gemeindeebene den Vorstellungen einer modernen Demokratie angepasst wurde. Erst mal erhielten alle Männer und Frauen ab 21 Jahren in voller Gleichberechtigung das aktive und passive Wahlrecht.

Demokratisch gewählte Räte sollten verwalten

Im jungen Freistaat Bayern wurde am 12. Januar erstmals eine Landesvertretung gewählt. Zu ihren ersten Aufgaben gehörte die Erarbeitung einer neuen Verfassung. Die Rechtsnormen des Königreichs Bayern sollten schließlich in die neue Zeit überführt werden. Auf Gemeindeebene wurde das Zweikammersystem im Frühsommer aufgehoben. Fortan sollten sich die bayerischen Gemeinden durch demokratisch gewählte Stadt- bzw. Gemeinderäte selbst verwalten.

Die ersten freien Kommunalwahlen in Bayern fanden im Juni statt, am 15. etwa die zum Stadtrat in Augsburg. Von den rund 150000 Einwohnern dort waren 84244 zur Wahl zugelassen. Über 55 Prozent der Wahlberechtigten waren Frauen! Knapp 60000 Augsburger kamen der Aufforderung nach und beteiligten sich an der Wahl des 50-köpfigen Stadtrats.

Elf von 180 Kandidaten waren weiblich

Vier Parteien traten zur Wahl an – die Sozialdemokratische Mehrheitspartei (MSPD), die Unabhängige Sozialdemokratische Partei (USPD), die Deutsche Demokratische Partei (DDP) und die Bayerische Volkspartei (BVP) – und alle setzten Frauen mit auf ihre Wahllisten. Insgesamt waren elf der 180 Stadtratskandidaten 1919 weiblich. Das entspricht immerhin einer Quote von 6 Prozent. Tatsächlich gewählt wurden letztlich Katharina Ehm (MSPD), Marie Veit (USPD), Fanny Koch (BVP) und Fanny Wittmann (BVP). Die Kandidatin der Sozialistischen Mehrheitspartei Katharina Ehm konnte ihr neues Amt jedoch nicht antreten. Vier Tage nach der erfolgreichen Wahl erlag sie einem Krebsleiden. An ihrer Stelle zog ein Mann, Sebastian Schuster, in das neugewählte Gremium ein. Der Augsburger Stadtrat trat am 28. Juni 1919 zu seiner ersten Sitzung zusammen und besiegelte damit die Zeitenwende.

Doch nicht nur die Stadt Augsburg, sondern alle bayerischen Kommunen können in diesen Tagen auf eine 100-jährige Tradition der nach demokratischen Prinzipien zu bestimmenden Selbstvertretungsorgane zurückblicken. Die kommunale Selbstverwaltung erfuhr durch die Änderungen des Jahres 1919 eine wesentliche Ausformung, die – mit Unterbrechung durch die NS-Gewaltherrschaft – bis heute ein tragender Bestandteil des demokratischen Staatsaufbaus in Bayern ist. Wahlen nach diesen Prinzipien in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl durchzuführen, wurde 1949 schließlich auch im Grundgesetz festgeschrieben. Seit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 gilt dieser demokratische Teil unserer Alltagskultur für Gesamtdeutschland.

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Die Autoren Georg Feuerer und Andrea Walser arbeiten im Stadtarchiv Augsburg.

Eine Serie in vier Teilen

Im Juni jede Woche eine Folge: Wir beleuchten die Folgen der Revolution 1919 – in persönlichen wie politischen Entwicklungen, in Bayern wie in Deutschland.

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