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11.04.2012

Landsberg Seinen Pkw soll ein Landwirt (35) verbotswidrig auf einem Behinderten-Parkplatz abgestellt und obendrein einen Verkehrsüberwacher mit deftigen Schimpfworten beleidigt haben, so die Anklageschrift. Der geständige, teils auch aufmüpfige, Angeklagte kam bei Strafrichterin Sabine Grub mit einem „blauen Auge“ davon: Gegen eine Geldauflage von 1500 Euro wurde das Verfahren gegen den Beschuldigten im Einvernehmen mit Staatsanwalt Dominik Mayr und Rechtsanwalt Bernhard Mehr - er verteidigte den 35-Jährigen - vorläufig eingestellt. Die Summe ist in neun Raten zu bezahlen. Der Verteidiger wollte die Auflage für seinen Mandanten auf 1000 Euro „herunterdrücken“. Doch weder Staatsanwalt noch Richterin machten bei diesem Antrag mit. Denn bei der Strafsache am 3. November 2011 vor dem Landratsamt handele es sich nicht um eine Beleidigung, sondern gleich um zwei. Dies stellte Richterin Grub fest. Im Haftbefehl, der dem Beschuldigten lange vor der Hauptverhandlung zugeschickt wurde, war indessen „nur“ von einer Beleidigung die Rede. Anwalt Mehr zufolge sollen seinem „Schützling“ am Tat-Tag emotional die „Gäule“ durchgegangen sein - dies nicht nur einmal. Der Grund: Sein Mandant habe erfahren, dass ein von ihm wegen Urkundenfälschung in die Wege geleitetes Verfahren zum zweiten Mal eingestellt worden sei. Innerlich aufgewühlt und mit Wut im Bauch seien seine Freundin und er danach mit dem Pkw zum Landratsamt in Landsberg gefahren. Die Freundin ging in das Gebäude, um eine Zahlung zu tätigen, der Angeklagte wartete im Auto auf dem Beifahrersitz. Ein des Weges kommender Parküberwacher der Stadt forderte den Angeklagten auf, den Pkw wegzufahren, denn das Fahrzeug stehe auf einem Behinderten-Platz. Der sowieso schon verärgerte Landwirt geriet noch mehr in Rage, als der Kontrolleur einfach ein paar Meter neben dem Fahrzeug stehen blieb und - einfach wartete: „Haben Sie nichts anderes zu tun als um das Auto zu schleichen?“, will ihn der Angeklagte angeraunzt haben. Dies räumte der Angeklagte ein. Eine Reihe von Kraftausdrücken, die ihm in der Anklageschrift zur Last gelegt werden, will er hingegen nicht gebraucht haben. Allenfalls noch „Krattler“. Wie dem auch war: Der Be-schuldige fuhr schließlich mit dem Auto rückwärts vom Behinderten-Parkplatz in die Von-Kühlmann-Straße ein: Da Gegenverkehr kam, musste der Bauer zunächst anhalten. Beim nächsten Einfahr-Versuch schepperte es gar. Die Schuld hierfür schob der verdutzte Auto-fahrer - „Ich wusste gar nicht, was da los war“ - dem Verkehrsüberwacher in die Schuhe. Jedenfalls soll der Angeklagte erneut beleidigende Ausdrücke gebraucht haben. Dafür ent-schuldigte er sich am Ende der Verhandlung beim Verkehrsüberwacher. Mit der Geldauflage von 1500 Euro war der Angeklagte nach Rücksprache mit seinem Anwalt einverstanden. Dass das Geld dem Kinderheim St. Alban in Dießen zur Verfügung gestellt werden soll, das war offenbar nicht im Sinne des Beschuldigten. Er meldete dagegen jedenfalls Einspruch an: Ein Verhalten, das Strafrichterin Sabine Grub sehr erstaunte. Sie blieb bei ihrer Entscheidung. (eh)

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