Richter: „Ein schwieriger Fall“
Am Kleinen Hornberg könnte es doch noch eine gütliche Einigung geben. Das Verwaltungsgericht war jetzt vor Ort. Die von der Gemeinde aufgestellten Pfosten müssen weg.
Im Rechtsstreit um die Sperrung am Kleinen Hornberg in Apfeldorf könnte es zu einer gütlichen Einigung kommen: Das Verwaltungsgericht München war vor Ort und schlug einen Vergleich vor. Falls beide Parteien zustimmen, könnte die Durchfahrt künftig für die landwirtschaftlichen Fahrzeuge des Anwohners geöffnet werden.
„Das ist ein schwieriger Fall“, stellte der Vorsitzende Richter Dr. Dietmar Wolff fest. Er und vier weitere Richter beschäftigten sich lange mit der verkehrsrechtlichen Anordnung, welche die Gemeinde Apfeldorf veranlasst und gegen die der Anwohner Georg Kölbl junior geklagt hatte. Wie berichtet, hatte die Gemeinde den Berg für motorisierte Fahrzeuge gesperrt. Die Straße darf nur noch auf dem oberen Teil von den landwirtschaftlichen Fahrzeugen genutzt werden, mit denen die Felder bewirtschaftet werden. Eine Durchfahrt zur Staatsstraße ist nicht mehr erlaubt – auch nicht für den landwirtschaftlichen Verkehr. Um die Sperrung wirksam zu machen, hatte die Gemeinde Pfosten angebracht, damit vom Kleinen Hornberg nicht mehr auf die Staatstraße eingefahren werden kann.
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