Doch keine weitere Bebauung am Klosterberg
Verwaltungsgerichtshof gibt der Marktgemeinde Dießen recht und kassiert Entscheidung der Vorinstanz
Dießen Im juristischen Tauziehen um den Bau eines Einfamilienhauses im Winkel zwischen Propst-Herkulan-Karg-Straße und Klosterberg hat die Marktgemeinde Dießen in zweiter Instanz recht bekommen. Der erste Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) kassierte eine Entscheidung der Vorinstanz, die das Landratsamt verpflichtet hatte, einen Bauvorbescheid zu erlassen.
Wie so oft in strittigen Fällen geht es in dieser Bausache um die Frage, ob man sich im Innen- oder Außenbereich befindet. Die Gemeinde versagte ihr Einvernehmen, das Landratsamt lehnte den beantragten Bauvorbescheid ab, und verwies dabei auch auf die Lage im Außenbereich. Die Sache ging daraufhin vor das Verwaltungsgericht.
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