Eresing wird überplant
Gemeinderat will vor allem Regelungen für Dachformen und -neigungen
Der Gemeinderat Eresing hatte, wie berichtet, einen Bauantrag vorliegen, der mehrere Fragen aufwarf. Der Bauwerber plante ein Haus mit einem flachen Walmdach, ein sogenanntes „Toscanahaus“ – und das fast mitten im Dorf. Im Ortskern aber kommt ein Dach wie dieses bisher nicht vor. Der Bauantrag wurde zurückgestellt. In der jüngsten Sitzung nun diskutierte das Gremium die Möglichkeiten, die dort ein Bebauungsplan bieten könnte und ließ sich rechtliche wie planerische Seite fachlich erläutern.
Ein „kleiner Bebauungsplan“, mit dem nur wenig Areal überplant werde, sei rechtlich nicht möglich, sagte Jürgen Dreyer von der Rechtsanwaltskanzlei Dreyer und Pfeiffer. „Wenn Festsetzungen, dann sollte zumindest ein einfacher Bebauungsplan aufgestellt werden.“ Derzeit sei Neubebauung nach Paragraf 34 Baugesetzbuch zu behandeln und Bauvorhaben seien als zulässig zu betrachten, wenn sie sich in die umgebende Bebauung einfügen. Werde das aktuell vorliegende Bauvorhaben genehmigt, dann könne sich zwar ein anderer Bauwerber nicht auf diese Genehmigung berufen, es könnten aber weitere, andere Bauformen und Dächer ebenfalls genehmigt werden.
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