Brexit: Infos beim Landratsamt
Was Briten wissen müssen
Das Austrittsabkommen zwischen der Europäischen Union und Großbritannien trat zum 1. Februar 2020 in Kraft. Die gute Nachricht: Für britische Bürger ändert sich während einer Übergangsphase bis Ende 2020 erst einmal nichts, wie aus dem Landratsamt zu erfahren ist.
Während der im Austrittsabkommen vorgesehenen Übergangszeit würden britische Staatsangehörige und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen aufenthaltsrechtlich so behandelt, als handle es sich beim Vereinigten Königreich nach wie vor um einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Das Amt für Integration, Ausländerbehörde und Asylangelegenheiten in Landsberg werde mit betroffenen Landkreisbürgern in Kontakt treten. (lt)
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.