Verhandlung mit überraschender Erkenntnis
Verwaltungsgericht stellt Bauvorbescheid für Sechs-Parteien-Haus in Zweifel. Die Begründung dafür hat in der Auseinandersetzung zwischen der Kommune und dem Landratsamt bisher keine Rolle gespielt
Kann im Hangbereich der Straße Burghart in Denklingen inmitten einer Einfamilienhaussiedlung ein Schongauer Bauträger ein Sechs-Parteien-Haus errichten? Nachdem das Landratsamt Ja gesagt und gegen den Willen der Kommune einen Bauvorbescheid erlassen hatte, zog die Gemeinde vors Verwaltungsgericht. Der Fall geriet für die Richter zu einer harten Nuss. Sie taten sich mit einer Antwort schwerer als gewöhnlich. Am Ende der vor Ort abgehaltenen Verhandlung aber neigte sich die Waagschale zugunsten der Gemeinde – mit einer für die beiden Parteien und den Bauträger überraschenden Begründung.
Der Burghart ist insbesondere im Hangbereich mit weitem Blick über das Lechtal eine schöne, überwiegend mit Einfamilienhäusern bebaute Wohnlage am nördlichen Ortsrand. Diese entdeckte auch ein Schongauer Unternehmer, der ein noch freies, rund 1000 Quadratmeter großes Hanggrundstück mit einem Sechsfamilienhaus bebauen lassen wollte. Während das Landratsamt seinen Bauplan zwar als grenzwertig, aber doch genehmigungsfähig erachtete, legte sich der Denk-linger Gemeinderat quer. Das geplante 20 mal 13 Meter große und zehn Meter hohe Gebäude füge sich nicht in die Umgebungsbebauung ein, argumentierte der Gemeinderat. Das sei insbesondere auf dem stark abfallenden Hang am Burghart problematisch und rücksichtlos gegenüber den Nachbarn.
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