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Landkreis Landsberg
08.05.2015

Die letzte Ruhestätte wird teurer

Die Hofstettener Friedhofsgebührensatzung wird nach 18 Jahren angepasst. Heuer gibt es eine Erhöhung und dann auch 2016.

Erstmals seit 18 Jahren werden in Hofstetten die Gebühren angepasst.

Lange Zeit blieben sie unangetastet. Jetzt werden sie erhöht. Der Gemeinderat Hofstetten hat die seit 1997 geltenden Nutzungsgebühren für Gräber angehoben. Demnach werden ab 1. Mai 2015 für ein Einzelgrab pro Jahr 239 Euro sowie für ein Familiengrab 422 Euro berechnet. Für ein Urnengrab werden 210 Euro erhoben. Die Friedhofsgebührensatzung wird entsprechend geändert.

Eine Verlängerung der 20-jährigen Grabnutzung kostet bei einem Einzelgrab zwölf und bei einem Familiengrab und Urnengrab jeweils 21 Euro, wie im Gemeinderat informiert wurde. Die Leichenhausgebühren steigen auf 40 Euro. Dem Ratsgremium fiel diese Gebührenerhöhung zwar nicht leicht, wie die anhaltende Diskussion zeigte. Nachdem die jeweiligen Beträge aber in den zurückliegenden 18 Jahren nicht angepasst wurden, was zur Folge hat, dass die Gemeinde im Vergleich zu anderen Landkreiskommunen bereits „hinterherhinkt“, blieb den Ratsmitgliedern trotz geäußerter Besorgnisse nichts anderes übrig, als bei diesen zwingend kostendeckenden Gebühren nachzuziehen. Damit die Anhebung für die Nutzer aber nicht zu hart ausfällt, verständigten sich die Räte darauf, die Friedhofsgebühren in zwei Schritten zu erhöhen. Das heißt, ab 1. Mai 2016 werden die künftigen Grabnutzungsgebühren wie folgt weiter angehoben: Einzelgrab 300 Euro, Familiengrab 600 Euro, Urnengrab 240 Euro. Die Verlängerung der 20-jährigen Nutzung kostet für ein Einzelgrab 15 Euro, für ein Familiengrab 30 Euro sowie für ein Urnengrab 24 Euro. Die Leichenhausgebühr beträgt dann 65 Euro. Während die Entscheidung für die genannte Anhebung zum 1. Mai 2015 einstimmig gefällt wurde, gab es bei der Erhöhung der Nutzungsgebühren ab 1. Mai 2016 eine Gegenstimme.

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