Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Landsberg
  3. Eching am Ammersee: Hund reißt trächtiges Reh - Hundehalter sollen Verantwortung übernehmen

Eching am Ammersee
27.04.2012

Hund reißt trächtiges Reh - Hundehalter sollen Verantwortung übernehmen

In Eching am Ammersee hat ein Hund ein trächtiges Reh gerissen.

Totes Reh mit Bissverletzungen, daneben zwei ungeborene Kitze: Ein Hund hat ein trächtiges Reh gerissen. Naturschützer appellieren an Hundehalter, Verantwortung zu übernehmen.

Die Fotografie zeigt ein totes Reh mit Bissverletzungen, daneben ihre beiden ungeborenen Kitze. Ein Hund hat das Tier in der Nähe des Feuerwehrhauses von Eching in einer Wiese gerissen. Gefunden habe den Rehkadaver eine junge Mutter am Montag, als sie ihr Kind zum Kindergarten brachte, erzählt der ehemalige Jagdpächter Herbert Wimmer, der die Ricke aufbrach und die beiden Föten entdeckte. „In vielleicht zehn Tagen wären sie zur Welt gekommen“.

Jagdpächter in Eching sind Ingeborg Heuer-Glatzl und Dr. Christian Schneider. Wie die Jägerin erzählt, ist dies heuer bereits das zweite Reh, welches von einem Hund gerissen wurde. „Wir haben einen Verdacht, können es aber nicht nachweisen“, sagt Heuer-Glatzl. Wenn sie Hundebesitzer mit großen, freilaufenden Hunden anspricht, stößt sie oft auf Unverständnis oder mangelndes Wissen. Die Jagdpächterin hat das Gefühl, dass sich einige Hundebesitzer nicht über die Natur ihres Lieblings im Klaren sind, „und auch nicht dazu in der Lage sind, Hunde zu führen“. Und es gebe sogar Hundebesitzer, die die Haustüre aufsperrten und ihre Tiere einfach laufen ließen.

Ein Problem übrigens nicht nur für Hase und Reh. Im Naturschutzgebiet Ampermoos und den angrenzenden Wiesen brüten seltene Vögel wie Bekassinen, der vom Aussterben bedrohte Brachvogel und Kiebitze, die durch herumstromernde Hunde aufgescheucht werden. Und die Bauern fürchten um die Gesundheit ihres Milchviehs, wenn diese Wiesengras zu fressen bekommen, dem Hundekot anhaftet.

Für Rehwild sind Hunde jetzt besonders gefährlich, da die Ricken hochträchtig sind und schwer fliehen können. Der Leiter der Unteren Jagdbehörde, Ernst Schilcher, hat den Eindruck, dass die Problematik der wildernden Hunde zunimmt, bei der Hegeschau im Februar sei dies thematisiert worden.

Jeder Einzelfall muss geprüft werden

Wer seinen Hund wildern lässt, begeht laut Schilcher eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld bis zu 1000 Euro geahndet werden kann. Es sei aber schwierig, die Identität eines wildernden Hundes zu ermitteln, vor allem, wenn es sich um gängige Rassen wie beispielsweise Schäferhund oder Golden Retriever handle. „Wir als Bußgeldbehörde sind in der Beweispflicht, und jeder Einzelfall muss geprüft werden.“ Im Bereich Eching und Greifenberg seien vor zwei Jahren Bußgelder verhängt worden.

Ein Jäger dürfe einen Hund töten, wenn das Tier erkennbar Wild gefährdet, erläutert Schilcher. Dies sei nicht der Dackel, der hinter einem Rehbock her sei, anders sei es wiederum, wenn der Dackel einen Fasan jage. Ein Jäger dürfe aber nicht mehr schießen, wenn das Wild schon gerissen ist, denn dann sei es nicht mehr gefährdet. Es handle sich dann um einen ungerechtfertigten Abschuss, und dem Jäger droht der Entzug seines Jagdscheines. Auch mit einem derartigen Fall war Schilcher vor Kurzem beschäftigt.

Der Hundeobmann vom Jagdschutz- und Jagdverein Landsberg, Georg Duschl, hat auch das Gefühl, dass das Problem zugenommen hat. Er glaubt, dass es mehr Hunde gibt und mehr Halter, die sich ihrer Verantwortung nicht bewusst sind. Freilaufende Tiere gefährdeten nicht nur das Wild, sondern auch sich selbst oder vielleicht sogar Menschen, wenn sie beispielsweise auf die Straße liefen. Für ihn ist vor allem bei großen Hunden wichtig, dass diese eine Hundeausbildung durchlaufen.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.