Hund reißt trächtiges Reh - Hundehalter sollen Verantwortung übernehmen
Totes Reh mit Bissverletzungen, daneben zwei ungeborene Kitze: Ein Hund hat ein trächtiges Reh gerissen. Naturschützer appellieren an Hundehalter, Verantwortung zu übernehmen.
Die Fotografie zeigt ein totes Reh mit Bissverletzungen, daneben ihre beiden ungeborenen Kitze. Ein Hund hat das Tier in der Nähe des Feuerwehrhauses von Eching in einer Wiese gerissen. Gefunden habe den Rehkadaver eine junge Mutter am Montag, als sie ihr Kind zum Kindergarten brachte, erzählt der ehemalige Jagdpächter Herbert Wimmer, der die Ricke aufbrach und die beiden Föten entdeckte. „In vielleicht zehn Tagen wären sie zur Welt gekommen“.
Jagdpächter in Eching sind Ingeborg Heuer-Glatzl und Dr. Christian Schneider. Wie die Jägerin erzählt, ist dies heuer bereits das zweite Reh, welches von einem Hund gerissen wurde. „Wir haben einen Verdacht, können es aber nicht nachweisen“, sagt Heuer-Glatzl. Wenn sie Hundebesitzer mit großen, freilaufenden Hunden anspricht, stößt sie oft auf Unverständnis oder mangelndes Wissen. Die Jagdpächterin hat das Gefühl, dass sich einige Hundebesitzer nicht über die Natur ihres Lieblings im Klaren sind, „und auch nicht dazu in der Lage sind, Hunde zu führen“. Und es gebe sogar Hundebesitzer, die die Haustüre aufsperrten und ihre Tiere einfach laufen ließen.
Ein Problem übrigens nicht nur für Hase und Reh. Im Naturschutzgebiet Ampermoos und den angrenzenden Wiesen brüten seltene Vögel wie Bekassinen, der vom Aussterben bedrohte Brachvogel und Kiebitze, die durch herumstromernde Hunde aufgescheucht werden. Und die Bauern fürchten um die Gesundheit ihres Milchviehs, wenn diese Wiesengras zu fressen bekommen, dem Hundekot anhaftet.
Für Rehwild sind Hunde jetzt besonders gefährlich, da die Ricken hochträchtig sind und schwer fliehen können. Der Leiter der Unteren Jagdbehörde, Ernst Schilcher, hat den Eindruck, dass die Problematik der wildernden Hunde zunimmt, bei der Hegeschau im Februar sei dies thematisiert worden.
Jeder Einzelfall muss geprüft werden
Wer seinen Hund wildern lässt, begeht laut Schilcher eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld bis zu 1000 Euro geahndet werden kann. Es sei aber schwierig, die Identität eines wildernden Hundes zu ermitteln, vor allem, wenn es sich um gängige Rassen wie beispielsweise Schäferhund oder Golden Retriever handle. „Wir als Bußgeldbehörde sind in der Beweispflicht, und jeder Einzelfall muss geprüft werden.“ Im Bereich Eching und Greifenberg seien vor zwei Jahren Bußgelder verhängt worden.
Ein Jäger dürfe einen Hund töten, wenn das Tier erkennbar Wild gefährdet, erläutert Schilcher. Dies sei nicht der Dackel, der hinter einem Rehbock her sei, anders sei es wiederum, wenn der Dackel einen Fasan jage. Ein Jäger dürfe aber nicht mehr schießen, wenn das Wild schon gerissen ist, denn dann sei es nicht mehr gefährdet. Es handle sich dann um einen ungerechtfertigten Abschuss, und dem Jäger droht der Entzug seines Jagdscheines. Auch mit einem derartigen Fall war Schilcher vor Kurzem beschäftigt.
Der Hundeobmann vom Jagdschutz- und Jagdverein Landsberg, Georg Duschl, hat auch das Gefühl, dass das Problem zugenommen hat. Er glaubt, dass es mehr Hunde gibt und mehr Halter, die sich ihrer Verantwortung nicht bewusst sind. Freilaufende Tiere gefährdeten nicht nur das Wild, sondern auch sich selbst oder vielleicht sogar Menschen, wenn sie beispielsweise auf die Straße liefen. Für ihn ist vor allem bei großen Hunden wichtig, dass diese eine Hundeausbildung durchlaufen.
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