Bleibt ein Fahrzeug draußen, ist Platz zum Umziehen
Wie die Hilfsfrist in Geltendorf eingehalten werden kann.
Wie geht es weiter mit dem Brandschutz in Geltendorf? Lässt sich die Hilfsfrist von zehn Minuten noch einhalten? Damit muss sich die Gemeinde jetzt beschäftigen, nachdem sich die Feuerwehr auf die Mängel im derzeitigen Gerätehaus beruft und nur für noch bedingt einsatzfähig erklärt hat.
Die Gemeinde ist für den Brandschutz zuständig, wie Günter Drexler, zuständig für Brand- und Katastrophenschutz im Landratsamt, bestätigt. Der Kommune obliegt es, dafür zu sorgen, dass die Feuerwehr innerhalb von zehn Minuten am Einsatzort eintrifft.
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