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19.07.2007

Fischer kommen gegen Stegverlängerung nicht an

Utting Eine Niederlage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München hat gestern die Fischereigenossenschaft Ammersee einstecken müssen. Streitgegenstand, weswegen die Fischer zwei Instanzen bemüht hatten, war die vom Landratsamt 2004 genehmigte Verlängerung des Stegs der Seglergemeinschaft Utting (SGU) um fünf Meter. Es ging aber noch um etwas mehr: Der Vorsitzende der Genossenschaft, Hans Ernst, wollte auch die Praxis der Steggenehmigungen und Vergaben von Bojen- und Stegplätzen hinterfragen.

Nach 45-minütiger Verhandlung beschied der Senat der Genossenschaft freilich, dass sie gar nicht klagebefugt sei: Nicht die Genossenschaft, sondern allenfalls ihre einzelnen Mitglieder könnten als Pächter des Fischereirechts am Ammersee in ihren Rechten beeinträchtigt sein.

Die Verhandlung spielte sich auf zwei Ebenen ab. Konkret nahm die Fischereigenossenschaft die besagte Stegverlängerung ins Visier. Die SGU hatte beim Landratsamt beantragt, den 110 Meter langen Seezugang auf 115 Meter erweitern zu dürfen. Der Uferbereich sei so seicht, dass die 54 genehmigten Liegeplätze überhaupt nicht realisierbar seien, führten die Segler ins Feld. Mit den zusätzlichen fünf Metern könne jetzt die Zahl der tatsächlichen Liegeplätze von 48 auf 52 erhöht werden, außerdem sollen die vier Plätze, die sich am nächsten zum Ufer befinden, in den See hinaus verlagert werden. Das Landratsamt genehmigte dies und hielt fest: Auch nach der gewünschten Verlängerung halte der SGU-Steg die seewärtige "Baulinie" ein. Zudem sei die Umsetzung von vier Liegeplätzen nach draußen im Sinne des Ufer- und Schilfschutzes.

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