Flieger beschäftigen die Gerichte
Über die Erweiterung des Flugverkehrs in Oberpfaffenhofen müssen jetzt die Gerichte entscheiden: Eine Reihe von Kommunen klagt gegen die Änderungsgenehmigung durch das Luftamt Süd: Andechs, Gauting, Gilching, Seefeld, Weßling, Germering, München sowie die Landkreise Starnberg und Fürstenfeldbruck.
Einen Normenkontrollantrag zum Landesentwicklungsprogramm (LEP) stellen Gilching, Gräfelfing, Weßling, Seefeld, Germering, München, der Landkreis Starnberg sowie der Zweckverband Großräumige Wasserversorgung. Die Klagefrist für den Normenkontrollantrag ist abgelaufen, sowie für die Kommunen auch die Frist, Einspruch gegen das Genehmigungsverfahren zu erheben. Privatpersonen haben hier noch die Möglichkeit bis 8. Oktober Klage einzureichen.
Die Betreibergesellschaft Edmo möchte den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen für den Geschäftsflugreiseverkehr öffnen. Ein entsprechender Antrag auf Änderungen unter anderem der Flugzeiten wurde 2006 gestellt und führte bald zu Widerstand in den Nachbarkommunen, der sich bis an den Ammersee ausweitete. Die Proteste waren nicht erfolgreich, die Regierung von Oberbayern entsprach in der Genehmigung vom 23. Juli 2008 dem Antrag der Edmo mit Einschränkungen. Insgesamt wurden höchstens 9725 Flugbewegungen zugelassen, dies wären rechnerisch 32 pro Tag. Festgelegt sind in der Genehmigung auch Lärmschutzmaßnahmen. Das Luftamt Süd sieht so den Bedenken der Kommunen und 9000 Privatpersonen, die Eingaben gemacht hatten, abgeholfen.
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