Deutliches Veto gegen die geplante Pension
Vor allem die Größe geht Penzingern gegen den Strich. Landratsamt muss jetzt entscheiden
Penzing Die bereits am 8. August am Ratstisch behandelte Bauvoranfrage auf Umbau und Erweiterung eines Anwesens in der Fritz-Börner-Straße in Penzing scheiterte nun auch im zweiten Anlauf in der jüngsten Ratssitzung. Nach längerer Diskussion fasste das Gremium mit 13:0 Stimmen den Beschluss, dass bei dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen schon deshalb versagt werden müsse, weil es sich nicht in die Umgebungsbebauung einfüge. Überdies seien die erforderlichen zwölf Stellplätze nicht eindeutig nachgewiesen. Zumal zwei der im Entwurf eingezeichneten Stellplätze vor einer Garage, als solche gar nicht genutzt werden können.
Wie berichtet, soll an der Fritz-Börner-Straße/Adalbert-Stifter-Straße eine Pension mit zehn Zimmern errichtet werden. Eine Maßnahme, die den Ratsmitgliedern vor allem wegen der geplanten Größe des Bauwerks inmitten von Familienhäusern gegen den Strich geht. Nicht nur Bürgermeister Johannes Erhard, auch sein Stellvertreter Manfred Schmid, nahmen deshalb wiederholt den Begriff „Einfügungsgebot“ in den Mund, um deutlich zu machen, dass hier mit Blick auf die Nachbarbebauung erhebliche Bedenken angemeldet werden müssen. Zwar hatte der Architekt des Antragstellers am vergangenen Freitag einen neuen Plan-Entwurf vorgelegt. Danach wird der Baukörper um 90 Grad „gedreht“, um das Gesamtbild der Neubaumaßnahme harmonischer zu präsentieren. Diese Änderung vermochte die Ratsmitglieder trotzdem nicht von ihrer Entscheidung abzubringen. Nach dem eindeutigen Votum des Penzinger Gemeinderats, das heißt, der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens ist nun das Landratsamt am Zuge: Das Veto aus Penzing kann durch die Kreisbehörde entweder gekippt oder aber bestätigt werden.
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