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Gericht
26.04.2012

Das falsche Rezept

Drogenabhängiger soll zweieinhalb Jahre ins Gefängnis

Landsberg Der Krug geht bekanntlich so lange zum Brunnen, bis der Henkel bricht. Bei einem 31 Jahre alten Drogenabhängigen soll das Fälschen von Rezepten, um sich einen Drogenersatzstoff zu beschaffen, fünf Mal gut gegangen sein – beim sechsten Versuch nicht mehr. Außerdem soll er unerlaubt im Besitz von Drogen gewesen sein. Vom Schöffengericht am Amtsgericht Landsberg wurde der Angeklagte daher für zweieinhalb Jahre hinter Schloss und Riegel geschickt.

Staatsanwältin Susanne Wosylus plädierte für zwei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe. Rechtsanwältin Anita Trautwein beantragte für ihren Mandanten ein Jahr und acht Monate zur Bewährung. Der 31-Jährige wollte sich, wie in der Hauptverhandlung bekannt wurde, einen größeren Vorrat an Drogenersatz-Stoffen (Substituten) zulegen, um auch im Ausland nicht darauf verzichten zu müssen. Der ehemals selbstständige Kaufmann (Herstellung und Verkauf von Warenautomaten) hatte vor, seine Geschäfte ins Ausland, unter anderem nach Russland, zu verlagern.

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