Verfahren gegen Schilcher eingestellt
Wie Joachim Feller, der Anwalt des früheren Kämmerers, den Schritt beurteilt
Das Landgericht Augsburg hat das Verfahren gegen Manfred Schilcher gegen Zahlung einer Geldauflage im mittleren fünfstelligen Bereich vorläufig eingestellt. Nach Zahlung der Geldauflage wird das Verfahren endgültig eingestellt. Das teilt Joachim Feller, der Anwalt des früheren Kämmerers der Stadt, auf Nachfrage unserer Zeitung mit. Vor wenigen Tagen hatte die Staatsanwaltschaft Augsburg eine Einstellung des Verfahrens wegen Untreue beim zuständigen Landgericht in Augsburg beantragt. Das hatte Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Augsburg, auf Nachfrage unserer Zeitung bestätigt.
In einer Pressemeldung geht Joachim Feller zunächst auf die Aussage von Matthias Nickolai ein, dass die Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens beim zuständigen Landgericht beantragt habe. „Diese Darstellung verzerrt den tatsächlichen Sachverhalt“, schreibt Feller. Die Verteidiger von Manfred Schilcher, die Rechtsanwältin Dr. Silke Ackermann und er, Joachim Feller, hätten in mehreren Besprechungen mit der Kammer des Landgerichts Augsburg sowie der Staatsanwaltschaft wiederholt unter Darstellung der Rechtslage eine Einstellung des Verfahrens angeregt. Die Initiative sei dabei jeweils von der Verteidigung ausgegangen und nicht von der Staatsanwaltschaft.
Zuletzt habe die Staatsanwaltschaft Augsburg den Anträgen der Verteidigung zugestimmt, heißt es in der Pressemitteilung. Insbesondere habe die Verteidigung, die im Vorfeld mit ihrer Revision beim Bundesgerichtshof Erfolg hatte, die Auffassung vertreten, dass ein Schaden im strafrechtlichen Sinne weder eingetreten sei, noch ein solcher bestimmbar wäre, schreibt Joachim Feller in der Pressemeldung.
Der Landsberger Anwalt geht auch auf die Schadenersatzklage der Stadt Landsberg gegen Manfred Schilcher ein. Laut Feller habe die Stadt Mitte April 2019 Klage gegen Manfred Schilcher erhoben – mit dem Antrag, diesen zu einer Zahlung in Höhe von rund 2,4 Millionen Euro zu verklagen. In dieser Klage stütze sich die Stadt auf die Rechtsauffassung des Urteils des Landgerichts Augsburg im Strafverfahren in der ersten Instanz. „Dieses Urteil wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben, insbesondere mit der Feststellung, dass eine Bestimmung des Schadens nicht ordnungsgemäß erfolgt sei.“ Das Weiterbetreiben der zivilrechtlichen Klage gegen Manfred Schilcher sei vor diesem Hintergrund, aus Sicht der Verteidigung, nicht mehr geboten.
Wie berichtet, hatte das Landgericht München Mitte April die Zinswetten, die die Stadt in den 2000er-Jahren mit der Bank Hauck & Aufhäuser abgeschlossen hatte, für unwirksam erklärt. Zu dieser Zeit war Manfred Schilcher Kämmerer der Stadt. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. (wu)
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