Das Ende einer Drogen-Karriere?
Ein 28-Jähriger hat Marihuana aufgezogen und Haschisch unerlaubt besessen. Jetzt muss er dafür hinter Gitter.
Das Schöffengericht am Amtsgericht in Landsberg hat die Drogen-Karriere eines 28-Jährigen gestoppt. Unter Vorsitz von Richter Alexander Kessler schickte es den Angeklagten wegen des unerlaubten Besitzes von 1,2 Kilogramm Haschisch für drei Jahre und sechs Monate hinter Schloss und Riegel. Einbezogen in die Strafe wurde ein Urteil vom 22. April 2015. Damals war der junge Mann unter anderem wegen der Aufzucht von 19 Marihuana-Pflanzen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden.
Bei der Verkündungen des Urteils verschlug es dem 28-Jährigen kurz die Sprache. Er hatte feuchte Augen und hielt sich eine zeitlang beide Hände vors Gesicht. Zur Frage, ob er gegen das Urteil Berufung oder Revision einlegen will, sagte der Mann, dass er im Gerichtssaal keine Erklärung abgebe. Stattdessen ergriff Alexander Kessler das Wort: Auf Antrag von Staatsanwalt Dr. Benedikt Weinkamm erließ er gegen den Angeklagten Haftbefehl wegen „nicht unerheblicher Fluchtgefahr“. Eine solche sieht Verteidigerin Angelika Trautwein bei ihrem Mandanten nicht. Sie forderte die Aufhebung des Haftbefehls. Das lehnte der Richter ab, er ließ den Haftbefehl vollziehen: Zwei Justizbeamte brachten den Mann zur Untersuchungshaft in die Justizvollzugsanstalt Augsburg.
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