In der Bewährung nicht bewährt
Zwölf Monate Haft für einen 42-Jährigen. Unter anderem wegen Waffenbesitzes.
Den (verbotenen) Besitz von Waffen räumte der 42-Jährige teilweise ein. Die beiden Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz nicht. Und ohne Führerschein sei er nicht mit dem Auto gefahren. Gegen den gerichtsbekannten Mann lagen drei Anklagen vor. Sechs Vorstrafen stehen bei ihm zu Buche. Ein weiterer Eintrag kommt im Bundeszentralregister hinzu. Richter Michael Eberle schickte den Mann aus dem Raum Ammersee nach der Verhandlung am Amtsgericht für zwölf Monate hinter Schloss und Riegel. Ohne Bewährung. Denn er habe sich nicht bewährt.
Er soll während seiner derzeitigen einschlägigen offenen Bewährung weitere Straftaten begangen haben. Pflichtverteidigerin Rechtsanwältin Nicole Lehmbruck nahm ihren Mandanten in Schutz: „Wir sollen etwas beweisen, das er gar nicht getan hat.“ Die Anwältin forderte Freispruch. Wenn nicht, regte sie eine Geldstrafe an, ansonsten eine Bewährung. Für Letzteres sah der Richter keinen Anlass. Die Gründe, die für die Unschuld des Mannes ins Feld geführt wurden, nahm ihm der Richter nicht ab. Staatsanwältin Yvonne Möller auch nicht.
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