Landsberg: Mann belästigt seine Kolleginnen sexuell
Plus Ein 27-Jähriger wird in einem Landsberger Geschäft gegenüber seinen Kolleginnen immer wieder zudringlich. Im Prozess streitet er zunächst alles ab. Bestraft wird er vom Gericht dann doch.
Wegen sexuellen Missbrauchs in zwei Fällen und Nötigung ist ein 27 Jahre alter Mann vom Amtsgericht in Landsberg zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die ihm von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegten Taten räumte der Mann zunächst nicht ein. Erst gegen Ende der Verhandlung entschuldigte er sich bei den beiden Frauen, die als Zeuginnen aussagten.
Nach Darstellung der Frauen soll der Angeklagte seine beiden Arbeitskolleginnen in einem Laden in der Landsberger Innenstadt sexuell belästigt haben. Eine 24-jährige Frau zeigte zwei Übergriffe an, eine weitere Mitarbeiterin, 20 Jahre, soll zwischen Mitte Februar und Mitte März des Öfteren von dem Mann belästigt und unter anderem auch am Po getätschelt worden sein.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.