Mann soll 19-Jährige vergewaltigt haben - doch es gibt Zweifel
Ein 22-Jähriger soll eine 19-jährige Frau vergewaltigt haben. Doch vor Gericht erinnern sich das angebliche Opfer und Zeugen nicht mehr richtig.
Vergewaltigung und vorsätzliche Körperverletzung lastete die Anklageschrift einem 22-Jährigen an. Diese Vorwürfe hielt das Schöffengericht nach der Beweisaufnahme nicht aufrecht. Es hatte zwar erhebliche Zweifel an der Unschuld des jungen Mannes, musste ihn aber nach dem Grundsatz „In dubio pro reo“ (Im Zweifel für den Angeklagten) freisprechen.
Bei der Aufklärung der Straftat setzten Gericht und Staatsanwaltschaft auf die Aussagen der 19-jährigen Geschädigten. Doch sie wurden enttäuscht: „Die Hauptbelastungszeugin hat in der Hauptverhandlung keine einzige in sich schlüssige Aussage zum Kerngeschehen gemacht“, stellte Staatsanwältin Claudia Scherle fest. Bei der Vernehmung durch die Polizei soll dies anders gewesen sein, wunderte sich Schöffenrichter Alexander Kessler.
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