Lebensmittelmarkt lässt noch auf sich warten
Noch immer gibt es keine Entscheidung darüber, ob sich in Egling ein Lebensmitteldiscounter ansiedeln wird. Wie Bürgermeister Leonhard Wörl mitteilt, sei ein Netto-Markt nach wie vor im Gespräch.
Auch zu einem möglichen Grundstück zwischen Egling und Heinrichshofen, das sich noch im Privatbesitz befindet, äußerte sich der Rathauschef optimistisch. Alleine die Vertreter der Supermarktkette haben sich nicht abschließend geäußert. "Sicher ist allerdings, dass der Netto-Markt nicht nach Heinrichshofen kommt. An diesem Standort besteht seitens der Trägergesellschaft kein Interesse", so Wörl. Das Grundstück in Heinrichshofen sei eine bebauungsfähige Gewerbefläche, zu der bereits eine Bauvoranfrage behandelt wurde. Dort hatte der Besitzer ursprünglich geplant, ein Gebäude für einen Lebensmitteldiscounter und einen Getränkemarkt zu bauen. "Dieser hat bisher keinen Mieter für das geplante Objekt gefunden und seine Bauvoranfrage zurückgezogen", informierte Wörl. In der Zwischenzeit haben sich die Anlieger des Gewerbegrundstückes mit einem Brief an Bürgermeister und Gemeinderäte gewandt, worin sie Interessen und Sicherheit der Bürger gefährdet sehen.
Unter anderem wird gefordert, den Radweg, der in Höhe des früheren Sägewerkes endet, auf der gegenüberliegenden Straßenseite bis zum Burchinger Berg weiterzuführen. Die beiden Radwege sollten dann mit einer Querungshilfe verbunden werden. Auch fordern sie die Verlegung der geplanten Zufahrt vom Burchinger Berg hin zur Ortsverbindungsstraße nach Egling. Darüber hinaus äußern die Verfasser des Briefes, dem eine Unterschriftenliste von weiteren 36 Anliegern beiliegt, Bedenken zu Einschränkungen der Wohnqualität bezüglich der Lärm- und Verkehrsbelastung sowie der geplanten Bauausführung. Das Anliegen der Bürger stand auf der Tagesordnung der Ratssitzung. Wörl sah jedoch aufgrund der zurückgezogenen Bauvoranfrage keinen Diskussionsbedarf. Rat Martin Wölzmüller wollte aber, dass die baurechtliche Situation im aktuellen Protokoll vermerkt wird. Auf LT-Nachfrage versicherte Wörl, dass die Bedenken der Anlieger im Falle eines neuen Baubegehrens auf dem Gewerbegrundstück in Heinrichshofen mit in den Entscheidungsprozess einfließen werden. (hewa)
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