Badeplatz wird in Leipzig verhandelt
Gemeinde Schondorf erreicht Revision beim Bundesverwaltungsgericht
Schondorf Bis klar sein wird, ob und in welcher Form auf dem Badeplatz der Stadt Augsburg in Unterschondorf gebaut werden kann, werden noch etliche Jahre vergehen. Der zwischen der Gemeinde Schondorf und der Stadt Augsburg schwelende juristische Streit um die Frage, ob auf dem Freizeitgelände für städtische Bedienstete ein Einfamilienhaus errichtet werden könnte, geht nämlich vors Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Geschäftsstellenleiter Ralf Müller berichtete in der jüngsten Gemeinderatssitzung, die von der Gemeinde angestrebte Revision der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) sei zugelassen worden.
Prozesstermin ist noch offen
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