Alle Bäume am Kalvarienberg sind noch da
Hang am Rotter Kalvarienberg fertig. Keine Wohnhäuser im Gewerbegebiet
Rott Gleich 13 textliche Festsetzungen hat der Gemeinderat Rott jetzt einstimmig zum Gewerbegebiet Nord getroffen. Die am Ortsrand von Rott gelegene Fläche wird demnach nur für Gewerbebetriebe ausgewiesen. Bei Grundstücken von mehr als 1000 Quadratmetern darf eine Wohnung für Aufsichts- oder Bereitschaftspersonal beziehungsweise für den Betriebsinhaber oder -leiter errichtet werden, in Ausnahmefällen auch zwei Wohnungen. Sie müssen jedoch gegenüber Grundfläche und Baumasse dem Gewerbebetrieb untergeordnet sein und sich ins Betriebsgebäude integrieren.
Frei stehende Wohnhäuser sind allerdings nicht erlaubt. Vergnügungsstätten oder schrottverarbeitende Betriebe sind ebenfalls nicht zugelassen. Damit keine extremen Gebäude entstehen, legte der Gemeinderat auch Wand-, Trauf- und Firsthöhe fest. Die Wandhöhe an der Traufe der baulichen Anlagen muss dementsprechend mindestens drei Meter und darf höchstens sieben Meter betragen. Der First darf höchsten zwölf Meter hoch sein. „Natürlich sollen die Gewerbetreibenden auch ihre Dächer mit Fotovoltaikanlagen bestücken“, sagte Bürgermeister Quirin Krötz gegenüber dem LT. Jedoch sollte dies im Rahmen eines angemessenen Äußeren geschehen. Abgesehen von Solar- oder Fotovoltaikanlagen soll die Dachabdeckung in rötlicher Farbe erfolgen. Beim Punkt Einfriedungen wird grundsätzlich der Verzicht auf eine solche begrüßt beziehungsweise Hecken werden bevorzugt. Auch Garagenzufahrten, Park- und Stellplätze müssen aus durchlässigen Materialien hergestellt werden, um der Bodenversiegelung entgegenzuwirken.
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