„Schallende Ohrfeige für die Gemeinde“
Der Eresinger Bauherr hat in Sachen Walmdachhaus einen Anspruch auf Baugenehmigung, urteilt das Verwaltungsgericht. Und die Richter erheben einen schwerwiegenden Vorwurf gegen die Gemeinde.
Herbert Loy, der in Eresing seit mehr als drei Jahren dafür kämpft, in der Schöffeldinger Straße ein Haus mit einem Walmdach bauen zu können, hat jetzt vom Verwaltungsgericht München Recht bekommen: Das Gericht hat entschieden, dass das Landratsamt dem Bauherrn eine Baugenehmigung erteilen muss. In der Begründung macht das Gericht unter anderem deutlich, dass die Gemeinde rechtsmissbräuchlich gehandelt hat.
Dass die Gemeinde vor Justitia eine Niederlage ereilen dürfte, war schon bei der Gerichtsverhandlung im April deutlich geworden. Mit einem förmlichen Urteil wurde aber erst noch abgewartet, um es der Gemeinde zu ermöglichen, eine Entscheidung im Sinne des Bauherrn zu treffen. Doch darauf warteten Gericht und Kläger vergebens: Ende April hatte der Gemeinderat das Einvernehmen erneut verweigert.
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