Stört Urnenwand die Gestaltung des Friedhofs?
Geltendorf Gibt es ein Urheberrecht auf die Gestaltung des Geltendorfer Friedhofes "an der Grotte"? Vor neun Jahren stand diese Frage schon einmal im Raum, in der jüngsten Gemeinderatssitzung wurde wieder darüber diskutiert. Grund ist die Entscheidung heuer im Juli, dass eine Urnenwand nördlich der Grotte an einer langen Hecke und an der Kreuzung zweier Wege gebaut werden soll.
Architekt Werner Leitenstorfer, der den Friedhof 1989/1990 geplant hatte, ist jedoch mit dem Standort nicht einverstanden und beruft sich auf sein Urheberrecht. Es gab offensichtlich schon vor zehn Jahren Kommunikationsschwierigkeiten zwischen dem Planer und der Gemeinde, wie aus einem LT-Artikel über eine Sitzung vom Oktober 2001 hervorgeht, den Leitenstorfer zitierte.
Danach hatte schon damals Gemeinderat Benedikt Lichtenstern auf das Urheberrecht hingewiesen. In der Sitzung wurde kolportiert, der Architekt habe das Aussehen einer Urnenwand mit der einer Legebatterie verglichen. Leitenstorfer hatte dagegen 1999 einen Plan für ein Urnenfeld gezeichnet. Eine Urnenwand wurde nicht gebaut, auch in den folgenden Jahren nicht, sie sollte in Verbindung mit einer Aussegnungshalle entstehen, was aus finanziellen Gründen jedoch auf die Zukunft verschoben wurde, so Bürgermeister Wilhelm Lehmann in einer Bürgerversammlung 2005.
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