Verfahren gegen "Stein-Stürzer" eingestellt
Sie haben fast alles erreicht, was sie sich vorgenommen hatten - und dennoch waren sie nicht ganz zufrieden. Der Künstler Wolfram P. Lieckfeld, der zusammen mit dem Autoren Claus-Peter Lieck Ende vergangenen Jahres den Schlageterstein auf dem Landsberger Krachenberg umstürzte (LT berichtete), hätte gerne einen Freispruch auf ganzer Linie gehabt und auch noch seine Anwaltskosten dem Staat in Rechnung gestellt. So blieb es bei der Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 153, Absatz 2 der Strafprozessordnung, mit dem die beiden zufrieden waren.
Angeklagt waren sie wegen der Aktion gegen eines der letzten noch "unverändert existierenden Schlageter-Denkmäler", das auf dem Landsberger Krachenberg zugegebenermaßen ein Schattendasein fristete. Doch Wolfram P. Kastner, der bereits 2002 im Landsberger Stadtarchiv auf die Spur des Denkmals aus dem Jahr 1923 stieß, zählt sich selbst zu den Mahnern vor allzu leichtfertigem Umgang mit diesem dunklen Kapitel deutscher Geschichte. "Albert Leo Schlageter war eine Kultfigur der Nazis damals und vor allem auch heute noch", warnt Wolfram P. Kastner mit einem Blick in den Zuschauerraum im Gericht, wo sich auch Vertreter der rechts-nationalen Szene eingefunden hatten. Von der Vorsitzenden Richterin Sabine Grub nach den Beweggründen für die "Umsturz-Aktion" gefragt, antwortete Kastner mit einem Zitat von Paul Klee: "Kunst macht etwas sichtbar, was man sonst nicht sieht." Getreu diesem Motto konnten sie auch die Haltung der Stadt Landsberg und deren Ältestenrat nicht verstehen, die keine schlafenden Hunde in der rechten Szene wecken und daher den Schlageter unverändert im Lech-Hochufer-Dickicht sein Schattendasein fristen lassen wollten. Doch die rechte Szene zeige sich keineswegs schlafend, wie Claus-Peter Lieckfeld mit Hinweis auf einschlägige rechtsextrem geprägte Internetseiten bemerkte. Dort finde eine hochaktuelle Heldenverehrung des 1923 hingerichteten Freicorps-Kämpfers statt. Daher ginge es den beiden darum, "Schlageter als Schlagwaffe der faschistischen Ideologie anzuprangern."
Dass sie am 16. Oktober des vergangenen Jahres dann selbst Hand an den Gedenkstein legten, darin sehen sie sich auf dem Boden der Legalität. Sie verweisen auf das Kontrollratsgesetz aus dem Jahr 1945, das später auch von der Bundesregierung so übernommen wurde. Darin stehe unter anderem festgeschrieben, dass bestehende Denkmäler des Nationalsozialismus zu zerstören seien. Die Aktion selbst sei relativ unspektakulär abgelaufen. Der Betonsockel erwies sich als wenig widerstandsfähig und ausgesprochen marode (Wolfram Kastner: "Wie das damalige Regime halt auch") und zerbröselte nach wenigen Schlägen mit dem Hammer. Das Denkmal wurde dabei nicht zerstört.
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