Für Quads und Motorräder bleibt der Kleine Hornberg tabu
Ein Bürger hat Einwände gegen eine Sperre vorgebracht. Der Gemeinderat will nur für Landwirte eine Ausnahme machen
Der Apfeldorfer Gemeinderat bleibt dabei: Auf dem „Kleinen Hornberg“ haben motorisierte Fahrzeuge nichts mehr zu suchen – und dies gilt auch für Quads und Motorräder. Einzige Ausnahme soll der landwirtschaftliche Verkehr bleiben, der auf dem oberen Teilstück noch erlaubt ist.
Zwei Bürger haben jetzt der Teileinziehung des Weges für den motorisierten nichtlandwirtschaftlichen Fahrzeugverkehr widersprochen. Bei der Teileinziehung handelt es sich um einen Verwaltungsakt, mit dem die Gemeinde die bereits vorhandene Sperre jetzt nochmals besiegelt. Die Bürger hatten Gelegenheit, sich dazu äußern. Zwei Apfel-dorfer machten davon Gebrauch: Zum einen der Anlieger Georg Kölbl junior, zum anderen der frühere Gemeinderat und einstige Bürgermeisterkandidat der „Freien Wähler Apfeldorf“, Peter Rohe. Beide Einwände wies der Gemeinderat jedoch zurück.
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