Terrassendach muss weg
Elfte Kammer weist Klage gegen Beseitigungsanordnung zurück
Muss die Terrassenüberdachung weg oder kann sie bleiben? Um diese Frage ging es vor Kurzem bei einem Ortstermin der 11. Kammer des Verwaltungsgerichts München in Dießen: Der Hausbesitzer hatte in einem an einer Privatstraße liegenden Grundstück Am Kirchsteig vor einigen Jahren ein dort bestehendes Gebäude abgerissen und neu gebaut.
Die Terrasse ragt jedoch im Süden weiter ins Grün hinaus, als der Bebauungsplan am Kirchsteig dies zulässt. Das Landratsamt fordert eine Beseitigung besagter massiver Überdachung, der Hausbesitzer klagte gegen diesen Bescheid und auf Erlass einer Baugenehmigung.
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