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31.07.2010

Vor Gericht wegen Fleischpflanzerln

Schwabmünchen Sicher hat das Ehepaar nicht mehr alle Teller im Schrank. Aus Ärger darüber, weil er "ein aufgewärmtes Fleischpflanzerl vom Vortag" vorgesetzt bekam, drückte der Rentner den "ziemlich stabilen Fleischteller" derart gegen das Gesicht seiner Frau, dass er in zwei Teile zerbrach und noch bis heute sichtbare Narben hinterließ.

Genau diese Verletzungen stellten nicht nur für Susanne Hillebrand, Strafrichterin am Amtsgericht Schwabmünchen, ein juristisches Problem dar. So wurde nach Beratung mit dem Staatsanwalt beschlossen, das Verfahren gegen den Angeklagten wegen - zunächst gefährlicher - , nun wegen schwerer Körperverletzung ans Schöffengericht Augsburg abzugeben. Komik und Tragik hielten sich bei der Verhandlung die Waage. Vor allem, als der fast 83 Jahre alte Angeklagte lautstark und in schwäbischem Dialekt erzählte, wie es zu dem "Unfall" gekommen ist. "Das war nicht gewollt. Da konnte keiner was dafür." Angeblich hätte man wegen einer Kleinigkeit gestritten. "Da hat die mit einem Mal angefangen zu schreien und auf afrikanisch zu schimpfen. Die hat nicht mehr aufgehört." Hier hakte die Richterin nach, die dem Senior eine Aussage seiner aus Afrika stammenden Frau vorhielt. Danach soll sie bei der Polizei zu Protokoll gegeben haben: Sie müsse immer nur machen, was er sage. Schließlich hätte er sie gekauft. Das sei nicht wahr, schimpfte der Angeklagte. Seit sieben Jahren seien sie verheiratet, und er habe seine Frau nicht nur zu einem Koch- und Sprachkurs geschickt, sondern hätte sie auch den Führerschein machen lassen. Heute allerdings mache ihm seine Frau nur Arbeit. Als die deutlich jüngere Ehefrau an jenem Tag von der Arbeit heimkam, gab ihr der Mann Geld für neue Arbeitsschuhe und Lebensmittel. "Mit nix kam die nach drei Stunden wieder. Die hat bestimmt die 50 Euro am Automaten verspielt." Nun kam es zum Streit, in dessen Verlauf die Frau angeblich mit einem Blumentopf auf ihn losging. Letztlich war nur vom "Gebüsch" die Rede. Erst lag "der Humus" auf dem Boden, dann das aufgewärmte Fleischpflanzerl. Nur deshalb hätte er ihr den Teller ins Gesicht gedrückt. "Aber nicht geschmissen!" Nach der Inaugenscheinnahme der Narben, die nur durch die Frisur verdeckt werden, meinte die Richterin: "Der Vorwurf eines Verbrechens steht im Raum und dafür ist das Schöffengericht zuständig." Die Verhandlung fand ein abruptes Ende. Einträchtig verließen ein alter Herr und seine junge Frau den Saal. (uri)

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