Vor Gericht wird die Tauffeier richtig teuer
Ein junger Vater bezahlt nach der Tauffeier für seinen Sohn die Zeche nicht. Vor dem Amtsgericht Landsberg muss er sich auch noch wegen einer anderen Angelegenheit verantworten.
Mit fast 20 Gästen feierte ein junger Mann im Februar dieses Jahres die Taufe seines Sohnes – die Gaststätte ließ er jedoch über Gebühr lange auf ihr Geld warten. So flatterten dem 20-Jährigen zwei Zahlungserinnerungen ins Haus. Die Rechnung in Höhe von 655,20 Euro bezahlte er jedoch nicht. Deswegen wurde die Geschichte für ihn jetzt richtig teuer: Sie ging vor das Landsberger Amtsgericht und kostet den Mann neben der Rechnung weitere 2000 Euro. Richter Alexander Kessler brummte dem 20-Jährigen, der nach dem Erwachsenen-Strafrecht verurteilt wurde, 50 Tagessätze zu je 40 Euro auf.
Eigentlich hatte der Gastgeber gehofft, dass die Verwandten mitzahlen
Vor Gericht sagte der Beschuldigte, dass er die Feier zeitgerecht begleichen wollte, aber damals dazu nicht in der Lage gewesen sei. Denn er befinde sich in der Gründungsphase eines eigenen Betriebs. So habe er darauf gesetzt, dass ihm vonseiten der Verwandtschaft das Geld vorgestreckt werde. Dieser Plan habe sich allerdings zerschlagen.
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