
Auf der Grünfläche darf gebaut werden

Wie sich die Einschätzungen zur Ortsentwicklung in 20 Jahren ändern. Ein anderer Bauwerber findet weniger Verständnis
Wie sich die Zeiten ändern: In den 1990er-Jahren vollbrachte der Windacher Gemeinderat eine großflächige Innerortsplanung, die auch das Ziel hatte, die weitere Bebauung auf aufgegebenen Hofstellen und in Gärten zu mäßigen. Heute wird die bauliche Entwicklung unter umgedrehten Vorzeichen betrachtet: Nachverdichtung ist auch in Windach angesagt, wie in der jüngsten Gemeinderatssitzung bei einem Bauwunsch zwischen Burgstall und Sandweg deutlich wurde.
Im damaligen Innerorts-Bebauungsplan wurde die bauliche Verdichtung des rund 1200 Quadratmeter großen Grundstücks dahingehend begrenzt, dass neben dem bestehenden Haus nur noch ein weiteres in zweiter Reihe errichtet werden durfte. Der östliche Teil der Parzelle wurde als private Grünfläche festgesetzt. Der Besitzer beantragte nun aber, sein Grundstück mit einem weiteren Wohnhaus bebauen zu können – und rannte damit beim Gemeinderat offene Türen ein. Einstimmig wurde beschlossen, den Bebauungsplan im Sinne des Bauwerbers zu ändern. „Wir wollen ja nachverdichten“, sagte Maria Dörner (Freie Wähler). Dr. Adolf Gebhardt (Dorfgemeinschaft Windach) nahm die Sache zum Anlass, wie vor 20 Jahren zu betonen, dass die damaligen Restriktionen quasi eine Enteignung darstellten und die Bebauungsgrenzen seiner Meinung nach willkürlich gezogen worden seien. Im konkreten Fall, ergänzte auch Bauamtsleiter Dieter Schmid, befinde sich die bisherige Grünfläche auch im ansonsten bebaubaren Innenbereich.
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