Zu spät ins Gericht gekommen: Die Strafe bleibt bestehen
Angeklagter verpasst den Verhandlungstermin. Ihm wird vorgeworfen, einen Jugendlichen an Halloween verletzt zu haben.
Weil der 57-jährige Angeklagte unentschuldigt mit einer Verspätung von über 40 Minuten eintraf, geriet eine Hauptverhandlung im Landsberger Amtsgericht ziemlich aus den Fugen. Nach einigem Hin und Her und mehreren Unterbrechungen blieb alles beim Alten: Der Einspruch des Mannes gegen den Strafbefehl in Höhe von 70 Tagessätzen zu je 55 Euro – gesamt 3850 Euro – wurde verworfen. Ihm verbleibt jedoch die Möglichkeit, dagegen innerhalb einer Woche Beschwerde einzulegen.
Der Vorfall hatte sich schon 2016 ereignet
Die Anklage hält dem Angestellten vor, dass er vor einer Gaststätte in Landsberg einen damals 15-Jährigen gepackt und zu Boden geworfen haben soll. Mit unangenehmen Folgen für den Jugendlichen: Er soll einen Oberarm gebrochen und zudem ein HWS-Schleudertrauma erlitten haben. Dem Angeklagten wird weiter vorgeworfen, dass er den Jugendlichen zehn Minuten lang im Lokal festgehalten haben soll. Das alles spielte sich in der Nacht auf 1. November („Halloween“) ab, und zwar schon 2016. Über den Vorfall wurde in der Verhandlung praktisch nicht gesprochen. Zunächst schien es, als würde der Angeklagte nicht kommen. Sein Verteidiger Joachim Feller versuchte vergeblich, ihn zu erreichen. So beantragte Staatsanwältin Dr. Hannah Witzigmann nach langer Funkstille im Sitzungssaal, dass der Einspruch des Mannes gegen den Strafbefehl verworfen werden soll.
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