Hurlacher befürchten negative Auswirkungen von Photovoltaik-Anlage
Der Gemeinderat Hurlach hat vorerst den Antrag auf einen größeren Mindestabstand zwischen PV-Anlagen und Wohngebäuden abgelehnt. Das letzte Wort ist aber noch nicht gefallen.
Soll, beziehungsweise kann, die Gemeinde Hurlach festlegen, dass Freiflächen PV Anlagen erst ab einem Abstand von mindestens 150 Metern zur Wohnbebauung errichtet werden dürfen? Zur Bürgerversammlung Ende November 2022 war ein entsprechender Antrag eingegangen. Der Gemeinderat Hurlach befand nach kurzer Diskussion, dass jetzt nicht der richtige Zeitpunkt für einen dafür notwendigen Grundsatzbeschluss sei und lehnte die im Antrag gestellte Forderung einstimmig ab.
Spezielle Bauwerke haben Anspruch auf größere Abstände zu PV-Anlagen
Das Schreiben stammte von Bürgerinnen und Bürgern der Hurlach Kolonie. Rund um deren Häuser planen Grundstückseigentümer die Errichtung von PV Anlagen. Die Antragsteller befürchten davon negative Auswirkungen. Genannt wurden Blendwirkung der Module, Temperaturerhöhung rund um die Anlage, Schadstoffeintragungen in den Boden, negative Veränderung des Landschaftsbildes.
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