Kinderpornografie: 22-Jähriger zu Bewährungsstrafe verurteilt
Ein junger Mann ist wegen des Besitzes und der Verbreitung kinderpornographischer Schriften angeklagt. Vor dem Amtsgericht Landsberg zeigt er sich reumütig.
Sein umfassendes Geständnis und vor allem die Einsicht, wegen seiner Neigungen an sich arbeiten zu müssen, bewahrten einen 22-Jährigen vor dem Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn angeklagt, in vier Fällen insgesamt 19 Bild- und Videodateien mit kinderpornografischen Inhalten in einen Gruppen-Chat eingestellt zu haben. Bei einer Durchsuchung waren in seiner Wohnung 39 Videodateien mit kinderpornografischen Inhalten gefunden worden.
Vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts in Landsberg musste sich der 22-Jährige nun wegen des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Schriften verantworten. Durch seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Patrick Freutsmiedl, gab er sofort ein umfassendes Geständnis ab und äußerte sich sodann bereitwillig zu seinen Taten. Er wolle herausfinden, was ihn dazu getrieben hat und habe nun ein Jahr darüber nachgedacht. Gemeinsam mit einem Psychologen versuche er, alles aufzuarbeiten. Er habe auch Drogen genommen, was zu einer Verurteilung geführt hatte. Außerdem war er mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz bestraft worden. Das sei aber alles vorbei. „Ich weiß, dass ich jetzt in einem Alter bin, in dem was passieren muss.“ Schon bei der Hausdurchsuchung durch die Polizei hatte er sich ausgesprochen kooperativ gezeigt, wie der leitende ermittelnde Polizeibeamte im Zeugenstand bestätigte.
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