Stille Gräber und angepasste Nutzungsrechte auf dem Rotter Friedhof
Plus Der Rotter Gemeinderat beschließt nach über 30 Jahren eine neue Friedhofssatzung. Das sind die Beweggründe.
Neben dem Friedhof in Rott war in den vergangenen Monaten immer wieder reger Betrieb beim Bau der neuen Aussegnungshalle, die jetzt langsam auf die Zielgeraden einbiegt. Die sprichwörtliche Friedhofsruhe herrschte dagegen in den vergangenen Jahrzehnten bei den Formalien und Vorschriften rund um die letzte Ruhestätte in der Lechraingemeinde. „Unsere Friedhofssatzung ist aus den 80er-Jahren“, berichtete Rotts Bürgermeister Fritz Schneider bei der jüngsten Gemeinderatssitzung.
Friedhof in Rott: Neufassung orientiert sich an Mustersatzung
„Seitdem hat sich einiges geändert“, erkannte der Rathauschef hier dringenden Handlungsbedarf. „Bei Zweifelsfällen besteht dann auch mehr Rechtssicherheit“, ergänzte Schneider, der sich für die Neufassung an der Mustersatzung orientierte, die der bayerische Gemeindetag 2021 herausbrachte. Als gravierende Änderungspunkte nannte der Bürgermeister zum einen das Zulassungsverfahren für Beerdigungsinstitute, das es bereits in vielen Gemeinden so gibt. Nur wenn diese gewissen Kriterien erfüllen, dürfen sie Beerdigungen durchführen. Als zweite wichtige Neuerung ist jetzt die Einrichtung von stillen Gräbern möglich, in dem etwa Fehlgeburten bestattet werden. Die dritte Änderung betrifft die Nutzungsrechte von Grabstellen. Diese können in der neuen Fassung, die vom Gemeinderat nach kurzer Diskussion einhellig angenommen wurde, nun auch übertragen werden.
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