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Bund muss Mindeststandard für Ganztagsschulen definieren

Kommentar Von Rudi Wais
08.06.2019

Der Bund will bis 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen. Vor der Berechnung der Kosten sollte zunächst das Angebot definiert werden.

Der Streit um die Ganztagsschule wird mit harten Bandagen geführt  – und mit vorgeschobenen Argumenten. Mindestens so wichtig wie die Frage der Finanzierung ist für viele Eltern die nach dem Zuschnitt der Betreuung. Wird mein Kind nach dem Unterricht „nur“ verköstigt und bespaßt? Oder macht es am Nachmittag auch Hausaufgaben, übt es für den nächsten Test, kann es vielleicht sogar ein Instrument lernen oder Sport treiben?

Ganztagsbetreuung: Die Eltern müssen die Wahl haben

Ehe der Bund einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung in der Grundschule einführt, muss er eine Art Mindeststandard definieren, auf den Eltern sich dann auch verlassen können. Erst danach lässt sich seriös berechnen, was das Angebot kostet und wie Bund und Länder sich die Finanzierung teilen.

Am Ende müssen die Eltern die Wahl haben: Kommt mein Kind gleich nach der Schule nach Hause, bleibt es noch zum Mittagessen, oder hole ich es erst später ab? Eine gute Betreuung schert nicht alle Schüler über einen Kamm. Den Unterricht einfach in den Nachmittag hinein zu strecken oder für die Hausaufgabenbetreuung eine billige Hilfskraft abzustellen, mag die bequemste Lösung sein. Damit aber wäre weder Kindern noch Eltern gedient. Was die Ganztagsschule tagsüber nicht leistet, müssen sie am Abend nachholen.

Lesen Sie dazu auch: Gibt es die Ganztagsschule bald schon für die Jüngsten?

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