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Unterallgäu
18.05.2023

Plätze in Unterallgäuer Kitas werden knapp

Ab 2026 haben die ersten Grundschüler einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Was das für die Kommunen aber auch die Eltern bedeutet, erläuterte Manja Sailer, die Fachberaterin für Kinderbetreuung am Landratsamt Unterallgäu.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Plus Weil es an Personal fehlt, spitzt sich die Situation zu. Kitagruppen könnten vorübergehend geschlossen werden. Dabei sollen bald noch mehr Kinder betreut werden.

Während manche Eltern dem Jahr 2026 vielleicht schon entgegenfiebern, sehen ihm viele Kommunen mit gemischten Gefühlen entgegen. Dann nämlich haben nicht nur Kleinkinder vom ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, sondern auch alle Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 die erste Klasse besuchen – und ab dem Schuljahr 2029/2030 dann alle Kinder im Grundschulalter. Was das für die Kommunen aber auch für die Eltern bedeutet, erläuterte Manja Sailer, die Leiterin des Fachbereichs Kindertageseinrichtungen am Landratsamt, in der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses.

Demnach haben die Grundschülerinnen und -schüler künftig Anspruch darauf, montags bis freitags acht Stunden in einer Tageseinrichtung betreut zu werden und das – außer an bis zu vier Wochen – auch in den Ferien. Besucht das Kind eine Ganztagesschule, eine offene Ganztagsschule oder auch eine Mittagsbetreuung, in der es bis mindestens 16 Uhr betreut werden kann, gilt der Rechtsanspruch laut Sailer als erfüllt. Wird die Mittagsbetreuung bislang aber beispielsweise nur bis 14 Uhr angeboten, müsste die Kommune das Angebot entsprechend ausbauen – und genau darin liegt das Problem.

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