Bürgermeister erinnert an die Räumpflicht in der Mindelheimer Innenstadt
Plus Nicht alle Mindelheimer Geschäftsleute hatten es mit dem Schneeräumen so genau genommen. Doch gilt die Räumpflicht überhaupt während eines Lockdowns?
Seit Jahren wird landauf, landab über ausufernde Bürokratie geklagt. Alle Eindämmungsversuche scheinen aber wenig erfolgreich zu sein. Ein aktuelles Beispiel liefert der Freistaat Bayern. Weil bei der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung)“ wegen einer Gesetzesänderung der erste Satz des Regelwerks abgeändert wurde, müssen sich nun landauf, landab Stadt- und Gemeinderäte ihre Satzungen zum Winterdienst aktualisieren. Bürgermeister Stephan Winter nahm das zum Anlass, die Geschäftsleute an ihre Pflichten zu erinnern.
Auch der Ferienausschuss des Mindelheimer Stadtrates hat sich mit dem Thema befasst. Die Reinigungssatzung bleibt unverändert, musste aber in einem eigenen Tagesordnungspunkt neu behandelt werden. Der Beschluss für diesen rein formalen Punkt fiel denn auch einstimmig. Bürgermeister Stephan Winter nahm dies aber zum Anlass, die Mindelheimer an die Streu- und Räumpflicht zu erinnern.
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