Erneut zähes Ringen im Gemeinderat
Warum ein Bauantrag neu gestellt werden muss
Mit einem schwierigen Bauantrag hatten sich die Gemeinderäte auseinanderzusetzen. Dabei kam auch die Bauwerberin, die unter den Zuhörern saß, zu Wort. Diese ist Eigentümerin eines unbebauten Grundstücks. Für dieses hat die Verwaltungsgemeinschaft einen Gebührenbescheid erteilt, aus dem hervorging, dass es sich um Bauland handele. Zu diesem Zeitpunkt gab es in Rammingen noch keinen innerörtlichen Bebauungsplan. Als dieser erstellt wurde, wurde das Grundstück der Bauwerberin überplant und als unbebaubare Grünfläche ausgewiesen.
Bürgermeister Anton Schwele machte den Vorschlag, eine Ausnahme vom Bebauungsplan zuzulassen. Dagegen wandte sich Alfred Waltenberger, da damit eine mögliche Erweiterung eines angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebs nahezu unmöglich gemacht würde. Fritz Böckh führte aus, dass die Gemeinde wegen der Überplanung nicht regresspflichtig sei, da die Bauwerberin die Einspruchsfristen versäumt habe. Gegen eine Stimme beschloss der Gemeinderat, dass die Bauwerberin die bisher fehlende Nachbarunterschrift auf dem Bebauungsplan einholen und dann den Bauantrag erneut stellen solle.
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