Großkalibrige Erbstücke
Funde aus Bad Wörishofen treten letzte Reise an. Landratsamt warnt vor Straftaten durch Unwissenheit
Die Besitzer hatten sich nach einem Bericht der Mindelheimer Zeitung bei der Polizei gemeldet. Wer seine Waffe selbst dort abgibt, macht sich nämlich strafbar. Hintergrund: Eine Waffe führen, darf nur, wer dazu berechtigt ist. Enteignet würden die Besitzer nicht, macht Maier deutlich. Es gebe keine Pflicht, sich von der Waffe zu trennen. Dann allerdings kann es schnell teuer werden, erläutert Hubert Stolp, der Waffenrechtsexperte am Landratsamt. „Manche wollen aus einer Waffe eine Dekowaffe machen“, berichtet er. Selbst umbauen sei allerdings strafbar. Also muss ein Büchsenmacher damit beauftragt werden, anschließend folgt die Abnahme durch das Beschussamt. Die Kosten überstiegen in der Regel den Wert alter Waffen.
Waffenbesitzer erhalten erneut Besuch von Kontrolleuren
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