Dieser Schottenrock wird teuer
Einkaufstour in Bad Wörishofen endet vor Gericht. Dort argumentiert die Angeklagte auf erstaunliche Weise
Wer etwas einkauft, muss die Ware auch bezahlen. Was wie eine Binsenweisheit klingt, ist in der Praxis manchmal gar nicht so einfach umzusetzen. Wählt man als Zahlungsmethode nämlich die EC-Karte, wird der Betrag zwar gebucht, aber erst später überwiesen. Zumindest dann, wenn auf dem Konto noch ausreichend Geld liegt.
Bei einer 47-Jährigen war das nicht der Fall, als sie im März 2015 einen Schottenrock in einer kleinen Modeboutique in Bad Wörishofen kaufen wollte. Nun stand die gebürtige Regensburgerin deshalb sogar wegen Betrugs vor Gericht. Laut Anklage hat die alleinerziehende Mutter genau gewusst, dass sie auf ihrem Konto nicht über die nötigen 500 Euro verfügt, um den Kilt zu bezahlen. Nicht das erste Mal hatte sie mit ihrer EC-Karte bezahlt, obwohl der Kontostand bereits mit mehreren hundert Euro im Dispobereich lag.
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