Kurioser Gerichtsfall: Zu viel Personal im Seniorenheim?
Das Arbeitsgericht hatte einen außergewöhnlichen Fall zu verhandeln: Waren in einem Unterallgäuer Seniorenheim mehr Menschen angestellt als benötigt?
Landauf, landab wird händeringend nach geeignetem Personal für die Pflege älterer Menschen gesucht. Umso erstaunlicher, dass in einer Senioren-Residenz im Unterallgäu deutlich mehr Personal beschäftigt worden sein soll, als vorgesehen. Doch dieser Umstand war nicht der eigentliche Anlass für einen Prozess in der Memminger Außenstelle des Arbeitsgerichts Kempten.
Weil viel zu tun war und weil sie später erkrankte, konnte die Leiterin des Altenheimes keinen Urlaub nehmen. Nach ihrem Ausscheiden zum Ende des vergangenen Jahres wollte sie einen angemessenen Ausgleich für den nicht genommenen Urlaub. Doch der wurde ihr von den Geschäftsführern der Einrichtung verweigert. Also wandte sich die ehemalige Einrichtungsleiterin an Johannes Volz, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Ulm, um eine angemessene Entschädigung einzuklagen. Ein „Gütetermin“ scheiterte. Stattdessen wurde vonseiten der Geschäftsführer „Widerklage“ erhoben, quasi eine Gegenklage.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.