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  3. MindelheimMZ: Friedhofsgebühren sind pro Jahr um knapp vier Prozent gestiegen

MindelheimMZ
09.12.2011

Friedhofsgebühren sind pro Jahr um knapp vier Prozent gestiegen

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Mindelheim Die Friedhofsverwaltung der Stadt Mindelheim ist umgezogen. Um die Anliegen aller Auskunftssuchenden rund um das Thema Friedhof schnell und vor Ort erledigen zu können, ist sie nun direkt beim städtischen Friedhof untergebracht. Das Büro der Friedhofverwaltung befindet sich im Erdgeschoss des Gebäudes „Bahnhofstraße 34“ (südlich der Leichenhalle) und hat montags bis freitags von 8 bis 12.30 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Zu erreichen ist sie unverändert unter der Telefonnummer 08261/991524, der Faxnummer 08261/76226324 sowie per E-Mail an martin.dannhart@mindelheim.de.

Unterdessen hat die Stadt Mindelheim den gestrigen Bericht über die Friedhofgebühren ergänzt. Die Preissteigerung der Bestattungsgebühren beträgt – wie berichtet – durchschnittlich 25 Prozent. Die letzte Gebührenerhöhung sei aber am 1. Januar 2005, also vor sieben, nicht vor sechs Jahren, gewesen. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Preissteigerung der Bestattungsgebühren von rund 3,6 Prozent und nicht wie berichtet, von 8 Prozent.

Die Preissteigerung der Grabgebühren beträgt im Durchschnitt 27 Prozent. Daraus ergibt sich laut Ronny Herold von der Stadtverwaltung eine durchschnittliche Jahressteigerung der Grabgebühren von 3,9 Prozent.

Bei den zugrunde gelegten 120 Todesfällen im Jahr werden nicht 26, sondern 56 Sargbestattungen kalkuliert. Hinsichtlich der freien Wahl des Friedhofes für alle Mindelheimerinnen und Mindelheimer inclusive aller Stadtteile bezieht sich allein auf die beiden Friedhöfe der Stadt Mindelheim (an der Landsberger Straße und bei Maria Schnee in Nassenbeuren). Alle anderen Friedhöfe in den Stadtteilen sind in kirchlicher Trägerschaft und somit nicht von der Stadt Mindelheim reglementierbar.

Bei den aufgeführten Grabgebühren ist bei der Sondergebühr der Hinweis „für Auswärtige“ nicht richtig. Diese Sondergebühr betrifft die Erlaubnis der Bestattung von Personen, die nicht zu den in der Satzung aufgeführten Familienangehörigen zählen.

Bei den Beerdigungsgebühren, unter der Rubrik Arbeiten des Friedhofwärters beträgt die „Bestattung in der Urnenwand ohne Verabschiedung“ nicht 50 Euro, sondern 25 Euro. (mz)

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