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Polizei im Unterallgäu
21.07.2015

Eine Maschinenpistole und zwei Versionen dazu

Wie kam die Maschinenpistole (Symbolbild) vom Drogendealer zum Polizist? Diese Frage hatte nun das Memminger Landgericht zu beantworten.
Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Hat ein Polizist die Waffe eines Drogendealers angenommen und sich strafbar gemacht? Ein Gericht muss eine schwierige Entscheidung treffen

Die Spannung in dem Saal des Memminger Landgerichts war fast greifbar. Zwei Tage lang hatte der Berufungsprozess gedauert und auch am Ende stand immer noch Aussage gegen Aussage: Hatte der angeklagte Polizist eine Maschinenpistole samt Munition eines Drogendealers angenommen, um sie verschrotten zu lassen, und seinen Bekannten so vor Strafverfolgung bewahrt? Oder hatte der Beamte die Waffe bei Umbauarbeiten in der Scheune seines rund 100 Jahre alten Hauses gefunden und war damit unschuldig? Eine Verurteilung wegen des Waffenbesitzes und Strafvereitelung im Amt hätte weitreichende Folgen für den 47-jährigen Polizisten, der bis dato vom Dienst suspendiert war. Drei Männer – Richter Klaus Mörrath und zwei Schöffen – hatten die Zukunft des Mannes und seiner Familie in der Hand.

Als das Urteil verkündet war, blieb der Angeklagte noch einen Augenblick länger stehen als alle anderen Prozessbeteiligten und Zuschauer. Er atmete tief ein und aus und setzte sich, um der anschließenden Begründung des Urteils zuzuhören: Freispruch.

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